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LGL warnt: Viele Beanstandungen bei Nahrungsergänzungsmittel – Vorsicht vor Online-Angeboten

Pillen werden mit Messer und Gabel auf weißem Teller gegessen. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

14. Mai 2026

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Bayern – Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einem besonders kritischen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln – vor allem bei Produkten aus dem Internet. Viele dieser Präparate werden als gesundheitsfördernd beworben, obwohl entsprechende Wirkungen wissenschaftlich oft nicht belegt sind. Zudem enthalten manche Produkte deutlich höhere Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen als empfohlen.

Im Jahr 2025 hat das LGL insgesamt 394 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln untersucht. Davon mussten 241 Proben (61 Prozent) beanstandet werden. Häufige Gründe waren unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen, irreführende Kennzeichnungen sowie nicht zugelassene Inhaltsstoffe.

Häufige Verstöße bei Werbung und Kennzeichnung

Insgesamt wurden mehr als 400 Beanstandungsgründe festgestellt, da eine Probe mehrere Mängel aufweisen kann. Am häufigsten betroffen waren unzulässige sogenannte „Health Claims“ (212 Fälle) sowie eine fehlerhafte oder irreführende Kennzeichnung (156 Fälle). Zudem enthielten 18 Proben nicht zugelassene neuartige Lebensmittel, 38 wurden als Arzneimittel eingestuft und 2 Proben wiesen unzulässige Inhaltsstoffe auf. Nur eine Probe wurde als potenziell gesundheitsschädlich bewertet. Schadstoffe wie Rückstände oder Kontaminanten wurden nicht festgestellt.

Die zunehmende Produktvielfalt – insbesondere im Online-Handel – bereitet dem LGL weiterhin Sorge. Häufig würden Nahrungsergänzungsmittel dort mit Gesundheitsversprechen beworben, die nicht zulässig oder wissenschaftlich nicht ausreichend belegt seien.

Gesunde Menschen, die sich ausgewogen ernähren, benötigen solche Produkte in der Regel nicht. Eine übermäßige Einnahme könne sogar gesundheitliche Risiken bergen. So könne etwa zu viel Jod die Schilddrüse schädigen, hohe Dosen von Vitamin B6 neurologische Beschwerden verursachen.

Das LGL empfiehlt daher, Nahrungsergänzungsmittel nur nach sorgfältiger Prüfung einzunehmen und im Zweifel ärztlichen Rat einzuholen. In bestimmten Situationen – etwa bei Folsäure in der Schwangerschaft – könne eine gezielte Supplementierung sinnvoll sein.
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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