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Mehr Geld für Feldgeschworene

Luftaufnahme vom Chiemgau

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. August 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Wer im Landkreis Rosenheim ehrenamtlich als Feldgeschworener arbeitet, bekommt in Zukunft mehr Geld. In einer gemeinsamen Sitzung  stimmten die Mitglieder von Kreisausschuss und Kreistag Rosenheim einer entsprechenden Anpassung der Gebührenordnung einstimmig zu.

Damit erhöht sich die Aufwandsentschädigung pro angefangener Stunde, einschließlich Hin- und Rückweg, um drei Euro auf 18 Euro. Die Gebühr für die Herstellung eines Auszuges aus dem Abmarkungsprotokollbuch bleibt mit 0,50 Euro pro Seite unverändert. Die Änderung gilt ab 1. August 2022.
„Die Feldgeschworenen begleiten in den Kommunen ein sehr wichtiges Ehrenamt. Die Aufwandsentschädigung ist seit zehn Jahren unverändert“, sagte Rosenheims Landrat Otto Lederer bei der Sitzung. In diesem Zeitraum sind die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Kosten für Treibstoff deutlich gestiegen. Außerdem wird es zunehmend schwieriger, Menschen zu finden, die sich ehrenamtlich engagieren wollen. Eine moderate Erhöhung sei darum angemessen.
Feldgeschworene sind befugt, Grenzsteine zu setzen. Vor allem im ländlichen Raum sind sie wichtig, weil ihnen vertraut wird. Sie sind jahrzehntelang im Dienst, da das Amt auf Lebenszeit verliehen wird. Ist der Gemeindefrieden bedroht, weil sich zwei Nachbarn, ein Bauer und der Bürgermeister oder die Mitarbeiter des Vermessungsamtes und ein Grundstückseigentümer nicht auf die Grundstücksgrenzen einigen können, kommt der Feldgeschworene ins Spiel. Er weiß meist, wo die im Boden versunkenen Grenzsteine zu suchen sind. So wird er zum neutralen Schlichter. Die Wurzeln der Feldgeschworenen reichen bis ins 13. Und 14. Jahrhundert zurück. Damit ist es das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern. Es wurde 2016 als lebendige und traditionsreiche Kulturform in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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