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München: Diesel-Verbot tritt in Kraft

Blick auf Münchner Innenstadt

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

31. Januar 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

München – Wenn auch umstritten: Ab dem morgigen Mittwoch, 1. Februar tritt in der Münchner Innenstadt das Dieselfahrverbot in Kraft. Wer betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt und wie hoch das Bußgeld ausfällt, erfahrt Ihr hier: 

Eingeführt wird das Dieselfahrverbot, um den seit 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert schnellstmöglich einzuhalten, wie auf stadt.muenchen.de zu lesen ist. Dazu wurde ein Drei- Stufen-Plan erarbeitet. Ab dem morgigen Mittwoch greift nun Stufe 1, bedeutet: Diesel- Autos mit Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter dürfen dann nicht mehr in die um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Die Regelung betrifft sowohl die Münchner selbst als auch Pendler und Touristen.‘

Welche gesetzlichen Ausnahmen gibt es?

Es gibt aber gesetzliche Ausnahmen: Nicht betroffen vom Fahrverbot sind neuere Diesel-Modelle mit Abgasnorm Euro 5 und Fahrzeuge mit Hardware-Nachrüstung. Außerdem ausgenommen sind Lieferverkehr und Anwohner, Handwerker, Schichtdienstleistende, Menschen mit Behinderung, Pflegerische Dienste, Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei. Möglich sind auch Einzelausnahmen. Diese müssen beantragt werden.

Wie und wann wird kontrolliert?

Das Diesel-Fahrverbot wird im Rahmen der üblichen Verkehrskontrollen durch die Polizeivorgenommen. Zusätzlich wird die kommunale Verkehrsüberwachung bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs sowie im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen die Einhaltung der Vorgaben prüfen. Für die Kontrollen sind Aktionstage und Aktionswochen vorgesehen.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Der Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten die Verkehrsteilnehmer bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 128,50 Euro. Einen Punkteeintrag  in Flensburg gibt es aber nicht.

Wo finde ich die Abgasnorm  meines Fahrzeugs?

Die Abgasnorm meines Fahrzeugs finde ich auf dem Fahrzeugschein unter Punkt 14. Achtung: Die Grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 ist nicht gleichzusetzen mit der Abgasnorm.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info www.stadt.muenchen.de / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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