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Nach eigener Krebserkrankung: Daniel Artmann setzt sich für bessere Rechte Betroffener ein

Symbolfoto Krebserkrankung. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. Oktober 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Rosenheim / Landkreis / Bayern – Der Rosenheimer CSU-Landtagsabgeordnete Daniel Artmann hat selbst eine Krebserkrankung durchgemacht. Deshalb haben die jüngsten Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung für ihn auch eine persönliche Bedeutung. Der Ministerrat will erreichen, dass Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung nicht dauerhaft benachteiligt werden – etwa bei Versicherungen oder im Berufsleben. Artmann begrüßt die Vorhaben in einer persönlichen Mitteilung.

„Vor zweieinhalb Jahren erhielt ich selbst die Diagnose Krebs. Chemotherapie, Bestrahlung, Ungewissheit – ich weiß, was Betroffene und ihre Familien durchmachen. Und ich weiß auch, dass der Kampf nicht mit dem letzten Behandlungstag endet. Wer den Krebs besiegt hat, darf nicht ein Leben lang dafür bestraft werden – weder bei Versicherungen noch bei Krediten noch im Beruf“, schreibt Artmann.

Recht auf Vergessenwerden: Was sich ändern soll

Der Bayerische Ministerrat beschloss am 13. Oktober, eine Bundesratsinitiative für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ zu unterstützen. Der Bundesrat nahm am 16. Oktober eine entsprechende Entschließung an. Damit fordert er die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen.
Konkret geht es darum, dass Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung diese nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr offenlegen müssen. Das könnte beispielsweise beim Abschluss von Versicherungen, bei Verbraucherkrediten und in Adoptionsvermittlungsverfahren eine Rolle spielen. Die Fristen sollen sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen über Rückfall- und Langzeitrisiken sowie an medizinischen Kriterien für eine Heilung orientieren.
Bislang gibt es jedoch kein allgemeines gesetzliches Recht, eine frühere Krebserkrankung nach einer bestimmten Zeit bei solchen Verträgen verschweigen zu dürfen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Beschluss des Bundesrats ist eine Aufforderung an die Bundesregierung, aber noch kein Gesetz. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Ein konkreter Zeitplan für eine bundesweite Regelung steht bislang nicht fest.
Kommt ein Gesetzentwurf zustande, müsste er das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dazu gehören die Beratungen und die Abstimmung im Bundestag sowie – abhängig von der rechtlichen Ausgestaltung – die Beteiligung des Bundesrats. Erst wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde und in Kraft tritt, gelten die neuen Regeln verbindlich.

Für bestimmte Restschuldversicherungen ist bereits eine konkrete Änderung vorgesehen: Ab dem 20. November 2026 darf eine überstandene Krebserkrankung bei entsprechenden Verträgen nicht mehr berücksichtigt werden, wenn die medizinische Behandlung seit mindestens 15 Jahren beendet ist. Auch Gesundheitsdaten sollen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung für allgemeine Verbraucherdarlehen nicht mehr verwendet werden dürfen. Diese Regelungen sind von dem noch ausstehenden allgemeinen „Recht auf Vergessenwerden“ zu unterscheiden.
Artmann hatte nach eigenen Angaben bereits zuvor gemeinsam mit Kollegen einen Antrag zum Thema „Recht auf Vergessen“ für den CSU-Parteitag eingebracht. Die aktuellen Beschlüsse begrüßt er deshalb auch vor dem Hintergrund seines eigenen politischen Engagements.

Bayern will Beamtenrecht ändern

Auch auf Landesebene soll sich etwas ändern. Der Ministerrat hat am 13. Oktober vorgeschlagen, im Bayerischen Beamtengesetz ausdrücklich festzuschreiben, dass eine vollständig ausgeheilte Krebserkrankung für sich genommen kein Ausschlussgrund bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung für eine Verbeamtung sein darf.
Auch dieser Beschluss ist noch keine geltende Gesetzesänderung. Als Nächstes müsste die Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag einbringen. Dort würde er beraten und gegebenenfalls beschlossen. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten wäre die neue Regelung verbindlich. Artmann begrüßt den Vorstoß. „Wer nach wissenschaftlichen Maßstäben als geheilt gilt, muss auch rechtlich als geheilt behandelt werden“, betont er in seiner Mitteilung.

Bayern fördert Krebsforschung

Neben den rechtlichen Fragen geht es auch um Forschung und Prävention. Nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung investiert der Freistaat im aktuellen Doppelhaushalt rund 19 Millionen Euro in das Bayerische Zentrum für Krebsforschung. Weitere mehr als zehn Millionen Euro sind für verschiedene Studien vorgesehen, unter anderem zu Frauengesundheit und Künstlicher Intelligenz.

Nach Angaben der Staatsregierung erkranken in Bayern jährlich
knapp 80.000 Menschen neu an Krebs. Beratung und Unterstützung bietet das Bayerische Zentrum für Krebsforschung über das kostenfreie BürgerTelefonKrebs unter der Nummer 0800 85 100 80 an.
(Quelle: Pressemitteilung Daniel Artmann / Beitragsbild: Fotomontage: Hintergrund: Symbolfoto re)

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