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Nach Max-Josefs-Platz: Urheberrecht wird auch beim Rosenheimer Bahnhofsvorplatz zum Knackpunkt

Bahnhof Rosenheim. Foto: Innpuls.me

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

27. April 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Rosenheim – Die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes sorgt weiter für Diskussionen: zu viel versiegelte Fläche, zu wenig Schatten. In der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschusses ging es nun um einen SPD-Antrag, der ein Begrünungs- und Aufenthaltskonzept für den Platz fordert. Doch die Umsetzung stößt auf rechtliche Hürden – das Urheberrecht des damaligen Wettbewerbssiegers spielt eine zentrale Rolle. Kein Einzelfall: Auch die geplante Umgestaltung des Max-Josefs-Platzes gerät dadurch ins Stocken.

Bereits seit den 1980er Jahren gab es Überlegungen zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes (Südtiroler Platz), umgesetzt wurde das Projekt schließlich ab 2020/2021. Schon bei der Einweihung 2024 gab es deutliche Kritik, unter anderem von den Grünen, die von einer „Steinwüste“ sprachen und auf den Verlust von Bäumen hinwiesen (Innpuls.me berichtete).

SPD fordert mehr Grün – Verwaltung prüft Spielraum

Die SPD-Stadtratsfraktion will nun nachbessern und fordert ein Konzept für mehr Begrünung, Schatten und Aufenthaltsqualität. Der Platz heize sich im Sommer stark auf und biete kaum Möglichkeiten zum Verweilen, so die Begründung im Antrag.

Im Ausschuss wurde der Vorstoß grundsätzlich diskutiert, gleichzeitig aber auf die bestehenden rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen verwiesen. Schnell stand dabei die Frage im Mittelpunkt, wie weit eine Umgestaltung überhaupt möglich ist.

Urheberrecht als zentrale Hürde bei Umbauten

Nach Angaben der Stadtverwaltung ist bei Änderungen am Bahnhofsvorplatz das Urheberrecht des damaligen Wettbewerbssiegers zu beachten. Die Verwaltung will deshalb zunächst mit dem verantwortlichen Architekturbüro klären, welche Anpassungen am Gesamtentwurf zulässig sind.

INFO-BOX: Urheberrecht bei der Umgestaltung öffentlicher Plätze

Bei der Planung und Gestaltung öffentlicher Räume wie Plätzen oder Straßen können Architekten und Planer Urheberrechte am Entwurf besitzen, wenn dieser eine ausreichende gestalterische Eigenleistung aufweist.

Wird ein Projekt im Rahmen eines Wettbewerbs vergeben und anschließend umgesetzt, bleiben bestimmte Rechte beim Urheber bestehen. Dazu gehört insbesondere der Schutz vor wesentlichen Veränderungen, die das Gesamtkonzept oder die gestalterische Wirkung des Entwurfs verändern.

Für Kommunen bedeutet das: Umbauten oder Weiterentwicklungen sind grundsätzlich möglich, müssen aber entweder vertraglich geregelt oder mit dem Urheber abgestimmt werden. Gleichzeitig können öffentliche Interessen wie Barrierefreiheit, Klimaanpassung, Sicherheit oder veränderte Nutzungsanforderungen eine Anpassung rechtfertigen.
In der Praxis führt das regelmäßig zu Abwägungen zwischen dem Schutz des ursprünglichen Entwurfs und den veränderten Anforderungen an öffentliche Räume.

Zusätzlich müssen auch Vorgaben des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Deutschen Bahn berücksichtigt werden. Teile des Areals sind weiterhin als Evakuierungs- und Sammelflächen vorgesehen. Auch mögliche Auswirkungen auf Städtebaufördermittel aus dem ursprünglichen Wettbewerb von 2012 werden geprüft.

Stadtdezernent Herbert Hoch verwies im Ausschuss darauf, dass sich die Bewertung solcher Flächen im Laufe der Jahre verändert habe. 2012 sei das Thema Hitzeschutz noch deutlich weniger im Fokus gewesen.

Grünen-Stadtrat Franz Lukas widersprach dieser Einschätzung deutlich: „Ich bin schon erstaunt, dass 2012 eine andere Denkweise war. Ich bin mir sicher, dass meine Fraktion damals schon was zu den Bäumen gesagt hat. Es ist natürlich schön, wenn die Erkenntnis kommt, aber schon beschämend, wenn es dafür 14 Jahre dauert“.

Auch aus anderen Fraktionen kam Kritik am aktuellen Zustand. SPD-Stadträtin Gabriele Leicht machte mit Blick auf den Brandschutz deutlich: „So ein Feuerwehrauto kann ja auch mal über eine Wiese fahren.“

Freie-Wähler-Stadträtin Dr. Beate Burkl sprach sich ebenfalls für mehr Grün aus und regte an, wieder Bäume in den Bereich zu integrieren. Ohne diese wirke der Platz schnell „wie eine Wüste“, so ihre Einschätzung.

Im Anschluss an die Diskussion kündigte die Verwaltung an, zunächst alle offenen Punkte zu klären – insbesondere im Austausch mit dem Architekturbüro, der Deutschen Bahn sowie den zuständigen Sicherheitsbehörden. Erst danach soll über das weitere Vorgehen im Gremium entschieden werden.

Parallelfall in der Stadt: Max-Josefs-Platz ebenfalls betroffen

Dass Urheberrechte kommunale Umgestaltungen deutlich beeinflussen können, zeigt sich auch am Max-Josefs-Platz in Rosenheim. Dort soll seit längerem eine barrierefreie Verbesserung umgesetzt werden.

Ziel ist es, das historische, unebene Kopfsteinpflaster besser begehbar zu machen – insbesondere für Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen. Vorgesehen ist ein pragmatischer Ansatz: Das bestehende Pflaster soll weitgehend erhalten bleiben, ergänzt um einen glatten, fugenfreien Streifen zur barrierefreien Querung.

Der Stadtrat hatte diesem Vorgehen grundsätzlich zugestimmt  Auch zusätzliche barrierefreie Anbindungen wurden diskutiert.

Zuletzt kam jedoch die Ernüchterung: Der ursprünglich mit der Gestaltung beauftragte Planer beruft sich Medienberichten zufolge auf sein Urheberrecht. Dadurch liegt der geplante Umbau derzeit auf Eis – auch hier sind weitere Abstimmungen zwischen Stadt und Architekt erforderlich.

Weiterer Lesestoff passend zum Artikel:
Weiteres Vorgehen der Stadt

Nach Angaben der Stadtverwaltung will diese nun mit dem Preisträger des Wettbewerbs „Bahnhofvorplatz Rosenheim“ in Kontakt treten, um zu klären, welche Änderungen am Gesamtentwurf grundsätzlich möglich sind. Dabei ist das Urheberrecht des Planers zwingend zu berücksichtigen.

Parallel dazu müssen auch der Brand- und Katastrophenschutz sowie die Deutsche Bahn eingebunden werden. Zu klären ist insbesondere, welche Flächen im Bereich des Bahnhofsvorplatzes für mögliche Umgestaltungen zur Verfügung stehen und welche weiterhin als Evakuierungs- und Sammelflächen freigehalten werden müssen.

Darüber hinaus verweist die Verwaltung darauf, dass für die Umsetzung des Wettbewerbs im Jahr 2012 Städtebaufördermittel geflossen sind. Offen ist daher auch, ob Fördergeber einer Umplanung zugunsten von mehr Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität zustimmen würden.

Erst nach Klärung dieser offenen Punkte soll im zuständigen Gremium über das weitere Vorgehen entschieden werden.
(Quelle: Artikel: Josefa Staudhammer / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

1 Kommentar

  1. 2012 ? Als die Stadt die Umgestaltung plante, gab es sogar eine Unterschriftensammlung gegen die Fällung der vielen Bäume.
    Steffen Storand war einer der Initiatoren beim BN.
    Die CSU wollte unbedingt das Konzept

    Antworten

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