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Neue Regeln fürs Stromnetz in Rosenheim: Was sich ab Oktober ändert

Glühbirne. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

26. September 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Rosenheim – Photovoltaikanlage auf dem Dach, Batteriespeicher im Keller, Wallbox in der Garage und vielleicht noch eine Wärmepumpe: In immer mehr Häusern kommen elektrische Anlagen hinzu, die das Stromnetz anders beanspruchen als früher. Zum 1. Oktober 2026 ändern die Stadtwerke Rosenheim deshalb ihre technischen Regeln für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Stromnetz.

Für die meisten Haushalte ändert sich dadurch im Alltag zunächst nichts. Relevant werden die neuen Vorgaben vor allem dann, wenn eine elektrische Anlage neu angeschlossen, verändert oder erweitert wird.

Was haben PV-Anlagen und Speicher damit zu tun?

Eine Photovoltaikanlage ist nicht nur ein Verbraucher, sondern kann Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Ein Batteriespeicher kann ebenfalls Strom aufnehmen und später wieder abgeben. Gleichzeitig benötigen beispielsweise Wärmepumpen und Wallboxen elektrische Leistung.
Die Stadtwerke Rosenheim verweisen beim Ausbau ihres Stromnetzes darauf, dass die Zahl von Photovoltaikanlagen, Wallboxen und Wärmepumpen zunimmt. Dadurch verändern sich die Anforderungen an das Netz: An manchen Stellen wird mehr Leistung benötigt, an anderen wird mehr Strom eingespeist. Das Stromnetz muss mit diesen Veränderungen umgehen können.
Wie genau eine neue Erzeugungsanlage oder ein Speicher angeschlossen wird, ist deshalb nicht allein eine Frage des Installateurs. Dafür gibt es technische Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers.

Auch PV-Anlagen werden technisch geprüft

Wie umfangreich diese Vorgaben sein können, zeigt das Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und Speicher im Niederspannungsnetz.

Bei einer neuen Photovoltaikanlage müssen beispielsweise die Anlagen- und Generatorleistung dokumentiert werden. Außerdem wird geprüft, ob die eingebauten Komponenten und ihre technischen Daten mit den Angaben in den Unterlagen übereinstimmen.
Eine Rolle spielt auch der sogenannte Netz- und Anlagenschutz. Er soll sicherstellen, dass eine Erzeugungsanlage bei bestimmten Störungen des Stromnetzes nicht unzulässig weiter einspeist.

Je nach Anlage gibt es außerdem Vorgaben zur Begrenzung der Einspeiseleistung. Im Protokoll wird beispielsweise festgehalten, ob eine technische Einrichtung vorhanden ist, mit der die Einspeisung reduziert werden kann.

Auch die Verteilung der Leistung auf die drei Stromphasen wird geprüft. Damit soll verhindert werden, dass das Stromnetz durch eine ungünstige Verteilung der Einspeisung zu stark belastet wird.

Das Formular sieht außerdem Angaben zu bereits vorhandenen und neu hinzukommenden Erzeugungsanlagen und Speichern vor. Bei einem neuen Anschluss wird also nicht völlig losgelöst vom übrigen Netz betrachtet, was eine einzelne Anlage macht.

Was ändert sich ab 1. Oktober konkret?

Die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH passt zum 1. Oktober ihre Technischen Anschlussbedingungen, kurz TAB, für das Niederspannungsnetz an. Gleichzeitig führt sie Technische Anschlussbedingungen für das Mittelspannungsnetz ein.
Die TAB legen fest, welche technischen Anforderungen beim Anschluss und Betrieb elektrischer Anlagen gelten. Sie sind deshalb vor allem für Netzanschlüsse, Elektrofachbetriebe, Planer und Betreiber entsprechender Anlagen relevant.

Für einen Haushalt, der seinen bestehenden Stromanschluss unverändert nutzt, bedeutet die Änderung dagegen zunächst nichts.

Wer beispielsweise eine neue PV-Anlage, einen Batteriespeicher, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe anschließen oder eine bestehende Anlage entsprechend erweitern möchte, sollte sich dagegen mit den geltenden Anschlussbedingungen beschäftigen. Welche konkreten Vorgaben im Einzelfall gelten, hängt von der Anlage und ihrer Leistung ab.

Das Stromnetz muss sich verändern

Der Hintergrund ist ein Stromnetz, in dem sich Erzeugung und Verbrauch verändern. Früher floss der Strom vereinfacht gesagt überwiegend vom Netz zum Verbraucher. Mit immer mehr Photovoltaikanlagen fließt er an sonnigen Tagen auch in die andere Richtung – vom Gebäude zurück ins Netz.
Gleichzeitig kommen neue größere Stromverbraucher hinzu. Eine Wallbox lädt ein Elektroauto, eine Wärmepumpe beheizt ein Haus und ein Batteriespeicher kann Strom zeitversetzt aufnehmen oder abgeben.

Die Stadtwerke bauen ihr Netz deshalb nach eigenen Angaben entsprechend aus und passen die technischen Vorgaben an die veränderten Anforderungen an. Die neuen Technischen Anschlussbedingungen gelten ab 1. Oktober 2026.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info Stadtwerke Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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