Brannenburg / Landkreis Rosenheim – Die Polizei Brannenburg (Landkreis Rosenheim“ hat in den vergangenen Tagen einige Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern festgestellt und informiert:
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt, unter welchen Voraussetzungen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden dürfen. Dazu zählen unter anderem:
- Versicherung:
Alle E-Scooter brauchen ebenso wie Mofas oder Kleinkrafträder das neue, jährlich ausgegebene Versicherungskennzeichen.
- Bauartvorschriften:
Dazu gehören beispielsweise eine funktionierende Beleuchtung, Rückstrahler, zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen sowie das Einhalten einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.
- Benutzung:
E-Scooter darf man ab erst 14 Jahren und dann auch nur alleine benutzen. Ein eigener Führerschein ist für das Fahren eines E-Scooters keine Voraussetzung.
- Verkehrsregeln:
E-Scooter sind im Regelfall auf Radwegen oder der Fahrbahn zu bewegen. Das Fahren in Fußgängerzonen ist ebenso untersagt wie das Fahren unter Alkoholeinfluss. Es gelten dieselben Werte wie für Autofahrer!
Die Polizei empfiehlt darüber hinaus das Tragen eines Helmes, um das Verletzungsrisiko im Falle eines Sturzes zu verringern.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zum Beispiel das Fahren ohne Versicherung, das Nutzen verbotener Verkehrsflächen oder das Missachten von Verkehrsregeln, können mit Bußgeldern oder in einigen Fällen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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