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Rollstuhlfahrer stürzt am Hauptbahnhof München ins Gleis – Reisende retten ihn

Mitreisende halfen einem Tiefgeschoss des Münchner Hauptbahnhofes ohne Fremdverschulden ins S-Bahngleis gestürztem Rollstuhlfarher zurück auf den Bahnsteig. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. Januar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München – Ein Rollstuhlfahrer stürzte am Freitagabend (5.1.2023) am Münchner Hauptbahnhof ins S-Bahngleis. Mitreisende halfen dem Mann und zogen ihn zurück auf den Bahnsteig. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Sie halfen am Freitagabend (5. Januar) gegen 21:55 Uhr einem, ohne Fremdverschulden ins Gleis gestürzten Rollstuhlfahrer aus dem Gleis, dann verließen sie den Hauptbahnhof. Der Verunglückte blieb äußerlich unverletzt.
Gegen 21:55 Uhr stürzte am Gleis 2 im Tiefgeschoss des Münchner Hauptbahnhofes ein 52-jähriger Rollstuhlfahrer aus unbekannten Gründen ins S-Bahngleis. Mehrere Passanten zogen den Mann, der unverletzt geblieben war, aus dem Gefahrenbereich hoch zum Bahnsteig. Als die Bundespolizei hinzukam, waren die helfenden Mitreisenden bereits weg. Der Rollstuhlfahrer wurde zunächst von Mitarbeitern der Deutschen Bahn Sicherheit betreut.
Über die Betriebsaufsicht konnte in Erfahrung gebracht werden, dass zum Zeitpunkt des Sturzes sowie der anschließenden Bergung keine S-Bahnfahrt vorgesehen war. Erst drei bis vier Minuten später fuhr eine S-Bahn in den Haltepunkt Hauptbahnhof ein.

Der 52-jährige, gebürtige Berliner befand sich auf dem Weg zur Bahnhofsmission, dort wollte sich der Wohnsitzlose ein Ticket für die Kälteunterkunft in der Bayernkaserne besorgen. Eine Streife der Bundespolizei begleitete ihn zum Gleis 11, wo er eine Zuweisung bekam.
Bei einem Datenabgleich stellte sich heraus, dass er von zwei Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Nach Abarbeitung der polizeilichen Folgemaßnahmen verließ er die Wache in Richtung Kälteeinrichtung.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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