Rosenheim – Die Stadt Rosenheim und die Stadtwerke Rosenheim haben mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung der Stadt langfristig sicher, klimafreundlich und bezahlbar gestaltet werden kann. Für Bürger entstehen daraus zunächst keine Verpflichtungen. Die Planung soll vielmehr Orientierung geben, etwa bei künftigen Entscheidungen über einen Heizungstausch oder energetische Sanierungen.
„Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Wärmeversorgung der Zukunft. Sie soll Versorgungssicherheit geben und gleichzeitig Perspektiven aufzeigen, welche Möglichkeiten für Rosenheim bestehen“, sagt Oberbürgermeister Abuzar Erdogan.
Wärmebedarf und Infrastruktur werden erfasst
Im ersten Schritt werden der aktuelle Wärmebedarf und die bestehende Infrastruktur erfasst. Anschließend wird untersucht, welche erneuerbaren Wärmequellen und Abwärmepotenziale in Rosenheim genutzt werden können.
Auf dieser Grundlage soll die Stadt in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt werden. Für diese werden geeignete Versorgungsoptionen entwickelt. Dabei werden unter anderem Wärmegestehungskosten, Versorgungssicherheit, Treibhausgasemissionen und das jeweilige Realisierungsrisiko berücksichtigt.
Die Stadtwerke Rosenheim bringen ihre fachliche Expertise sowie Daten zur bestehenden Wärmeversorgung in den Prozess ein.
Bürgerveranstaltung im Herbst geplant
Die Stadt will die Wärmeplanung transparent gestalten und die Öffentlichkeit frühzeitig informieren. Ein Akteurs-Kick-off mit Partnern aus Energieversorgung, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft hat bereits stattgefunden. Eine Bürgerveranstaltung ist für den Herbst geplant.
Der Wärmeplan für Rosenheim soll bis Ende Juni 2028 fertiggestellt werden. Die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte sollen über die Medien und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Dort sollen Bürger auch die Möglichkeit erhalten, sich zu den Ergebnissen zu äußern.
Rechtliche Grundlage ist das seit 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz in Verbindung mit den bayerischen Regelungen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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