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Rosenheimer Kreistag: Keine Arbeitspflicht für gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber

Landratsamt Rosenheim. Foto: Copyright Landratsamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. Mai 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – In der jüngsten Sitzung (30.4.2024) haben die Mitglieder des Rosenheimer Kreistages gegen den Antrag auf eine Arbeitspflicht für gemeinnützige Arbeiten für Asylbewerber gestimmt. 

Rosenheims Landrat Otto Lederer stellte fest: „Wir sehen eine einzelfallabhängige oder generelle Arbeitspflicht für Asylbewerber als verfassungsrechtlich höchst bedenklich.“ Zudem seien die Bestimmungen des Paragraphen 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht anwendbar, soweit Flüchtlinge, wie etwa ukrainische Kriegsflüchtlinge einen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben. Außerdem sehe man praktische Hemmnisse, wie Sprachbarrieren, die die Umsetzung der Vorschrift erschweren.

Antrag kam von der AfD-Kreistagsfraktion

Der Antrag war durch die AfD-Kreistagsfraktion gestellt worden. Darin wurde eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber im Landkreis nach Paragraphen 5 AsylbLG gefordert. Eine solche Arbeitspflicht lässt sich jedoch auf den Paragraphen 5 AsylbLG nicht stützen. Dieser sieht vor, dass in größeren (Sammel-) Unterkünften Arbeitsgelegenheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung und zum Betrieb der Einrichtung, sowie im übrigen Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern für Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden sollen, wenn deren Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Eine unbegründete Ablehnung dieser Arbeitsgelegenheiten durch Asylbewerber führt zu einer Reduzierung des Leistungsanspruchs.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

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