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Rosenheimer Schulessen: 4,70 Euro hier, 5,56 Euro dort – warum?

Hintergrund: Rosenheimer Rathaus, eingeblockt Klassenzimmer, auf den Tischen Teller. Fotomontage: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. Oktober 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Rosenheim – Eigentlich ging es im Rosenheimer Stadtrat bei diesem Tagesordnungspunkt nur um eine neue Gebührensatzung für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen. Doch wie schon im vergangenen Jahr entzündete sich daran erneut die Diskussion über eine Frage, die für Familien unmittelbar interessant ist: Warum kostet das Mittagessen für Kinder je nach Schule unterschiedlich viel?

Hintergrund der neuen Satzung ist eine Neuvergabe der Schulverpflegung. Nach der Kündigung der bisherigen Konzessionsverträge hat die Stadt 2026 mehrere Schulen neu ausgeschrieben. Die daraus resultierenden Preisänderungen machen nun die Anpassung der Gebührensatzung notwendig. Die neue Satzung gilt seit dem 1. Oktober 2026.
Die Preise reichen bei den Rosenheimer Schulen von 4,70 bis 5,56 Euro pro Verpflegungstag. Am günstigsten ist die Mittagsverpflegung an der Grundschule des Sonderpädagogischen Förderzentrums mit 4,70 Euro. An der Mittelschule Aising sind es 4,71 Euro. 4,90 Euro werden an der Grundschule Happing fällig, 5,20 Euro unter anderem an der Mittelschule Fürstätt und der Mittelschule des Sonderpädagogischen Förderzentrums. An mehreren weiteren Schulen kostet ein Verpflegungstag 5,56 Euro.

Ein Cent Unterschied ist tatsächlich gewollt

Besonders auffällig ist dabei der Unterschied von gerade einmal einem Cent zwischen zwei Einrichtungen. Warum wird nicht einfach auf- oder abgerundet?
Sozialdezernent Christian Salberg erklärte im Stadtrat, dass die Stadt die tatsächlichen Kosten der jeweiligen Verpflegung 1:1 weitergibt und nicht rundet. Die unterschiedlichen Preise ergeben sich unter anderem daraus, dass verschiedene Caterer zum Einsatz kommen.

Einen einheitlichen Preis für alle Schulen lehnt die Stadtverwaltung deshalb weiterhin ab. Würde man sich am günstigsten Preis orientieren, müsste die Stadt die Differenz zu den tatsächlich höheren Kosten an anderen Schulen übernehmen. Würde dagegen überall der höchste Preis verlangt, müssten Familien an den günstigeren Standorten mehr bezahlen, als dort für das Essen tatsächlich anfällt.

Für die Familien ist die Differenz dennoch nicht ganz unerheblich. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Mittagessen liegen 86 Cent. Bei angenommenen 20 Essenstagen im Monat kostet die Mittagsverpflegung damit rechnerisch 94 Euro bei einem Preis von 4,70 Euro beziehungsweise 111,20 Euro bei 5,56 Euro. Das sind 17,20 Euro Unterschied im Monat. Bei beispielhaft 200 Essenstagen im Schuljahr summiert sich die Differenz auf 172 Euro.

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Die Diskussion ist ein Déjà-vu

Dass die Preise an den verschiedenen Schulen unterschiedlich hoch sind, war auch im vergangenen Jahr bereits Thema im Stadtrat. Bei der Einführung der damaligen Gebührensatzung im Juli 2025 wurde ebenfalls nach den Gründen für die Unterschiede gefragt. Schon damals verwies die Verwaltung auf die unterschiedlichen Caterer.
Damals wurde aus dem Stadtrat auch angeregt, bei künftigen Ausschreibungen einen Kostendeckel vorzugeben, um einen einheitlichen Elternbeitrag zu ermöglichen. Gleichzeitig war von Unzufriedenheit mit einem der damaligen Caterer die Rede. Auch die Frage, ob bei der Vergabe allein der Preis oder stärker die Qualität des Essens berücksichtigt werden sollte, wurde diskutiert.

Ein Jahr später ist die Frage nach einem einheitlichen Preis damit wieder auf dem Tisch. Aus den Reihen der Linken kam erneut das Argument, dass Familien schließlich nicht frei wählen könnten, welche Schule ihr Kind besucht. Ein einheitlicher Beitrag würde aus ihrer Sicht mehr Klarheit schaffen.

Kein Kind wird vom Mittagessen ausgeschlossen

Noch eine andere Frage wurde im Stadtrat gestellt: Was passiert, wenn Eltern das Geld für das Mittagessen nicht bezahlen können oder wollen? Muss das betreffende Kind dann auf die Verpflegung verzichten?
Das verneinte Salberg klar. Ein solcher Fall sei bislang noch nie vorgekommen. „Kein Kind wird von der Mittagsverpflegung ausgeschlossen“, betonte der Sozialdezernent. Wenn Familien Schwierigkeiten mit der Zahlung hätten, werde immer eine Lösung gefunden.
Auch Oberbürgermeister Abuzar Erdogan machte deutlich, dass ihm die Mittagsverpflegung für Kinder wichtig ist. Eine kostenfreie Verpflegung wäre aus seiner Sicht wünschenswert. Dafür sei allerdings der Gesetzgeber gefordert.

Die neue Gebührensatzung wurde mit zwei Gegenstimmen aus der Fraktion Die Linke beschlossen. Die Frage nach einem einheitlichen Preis für das Schulessen dürfte damit allerdings noch nicht vom Tisch sein.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Fotomontage: re)

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