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Rosenheimer Stadtrat lehnt verpflichtende Gratis-Parkplätze für E-Autos ab

E-Auto, Parkschild eingeblendet. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. Juni 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim  Seit dem 1. April 2025 dürfen Elektroautos für 3 Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken. Die Zustimmung des Rosenheimer Stadtrats war eigentlich nur eine Formsache – endete aber mit der Ablehnung. Und das könnte nun direkte Folgen für E-Auto-Fahrer haben. 

„Ober sticht Unter“ lautet eine bayerische Redensart, die aus dem bayerischen Kartenspiel „Schafkopf“ kommt. Die höhere Karte sticht die niedrigere Karte – übertragen auf die Politik, heißt das, die Staatsregierung steht über den Kommunen – und diese müssen sich dann manchmal in Entscheidungen fügen, die ihnen widerstreben.
Das kostenlose Parken für E-Autos ist so ein Fall. Diese neue Regelung, die seit dem 1. April 2025, greift, stößt bei vielen bayerischen Städten und Gemeinden auf großen Unmut. Sie sehen darin einen Eingriff in ihre kommunale Selbstverwaltung und befürchten darüber hinaus Umsatzeinbußen. Außer Kraft setzen können sie das zunächst bis Ende 2026 befristete Gratis-Parken aber nicht.
Das ist auch den Stadträten in Rosenheim klar. Die Zustimmung der entsprechenden Beschlussvorschlags bei der jüngsten Stadtratssitzung (28.5.2025) war als eigentlich nur eine reine Formsache. Aber dann passierte bei der Abstimmung etwas, womit wohl selbst viele der Stadträte nicht gerechnet haben: der Beschlussvorschlag wurde mit 26 zu 12 Stimmen abgelehnt!

Aber welche Auswirkungen hat diese Entscheidung nun eigentlich? Diese Frage bewegte nach der Abstimmung auch CSU-Stadtrat Dr. Wolfgang Bergmüller. „Wir haben jetzt beschlossen, dass wir die Parkgebührenordnung nicht ändern. Aber was bedeutet das nun für die Fahrer von E-Autos?“, wollte er von Herbert Hoch, Stadt-Dezernent für Recht, Sicherheit und Ordnung  wissen.

E-Auto-Fahrer könnten trotz Freistaat-Regelung bald Bußgelder in Rosenheim drohen

Die Antwort auf diese Frage ist für E-Auto-Fahrer tatsächlich sehr interessant: Wenn sie zukünftig an den städtischen Parkplätzen kein Ticket lösen, begehen sie, laut Hoch,  rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit  – trotz Freistaat-Regelung zum Gratis-Parken. Um sich dagegen zu wehren, müssten sie klagen. Dr. Wolfgang Bergmüller empfand diese Konsequenz als „beschämend“. Und auch Robert Multrus, Fraktionssprecher der UP /Freien Wähler , gefiel diese Konsequenz so gar nicht. „Das darf man nicht auf dem Rücken der Bürger austragen“, meinte er und beantragte, dass die Stadt überprüfen soll, inwieweit die Stadt gegen die Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vorgehen kann. Daniela Dickerhoff von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bat außerdem um Information, wie andere baye3rische Kommunen auf die staatliche Verordnung reagiert haben.
An dem Abstimmungsergebnis in Rosenheim ändert das vorerst nichts. Aktuell brauchen aber E-Auto-Fahrer noch nicht befürchten, in eine „Falle“ zu tappen, wie es ein Stadtrat formulierte. Dafür müssen erst wieder die Hinweise für das Gratis-Parken an den betreffenden Parkschein-Automaten von der Stadt Rosenheim entfernt werden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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