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Rücksicht auf bedrohte Tierarten

Kibitzmutter mit Küken

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

13. April 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Landkreis – Mit dem Frühling geht es wieder mehr hinaus in die freie Natur zu Spaziergängen und Wanderungen. Damit bedrohte Tierarten dadurch nicht beeinträchtigt werden, bittet die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim um besondere Rücksicht, vor allem in Gebieten mit seltenen Vögeln.

Von März bis August sind viele Tiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Jungen besonders empfindlich gegenüber Störungen. Die Folge ist: Sie verlassen das Gebiet, finden aber keine Ersatzlebensstätte. Dadurch bleibt der Nachwuchs aus, stirbt oder wird durch den Stress geschwächt.
Dies betrifft unter anderem auch stark gefährdete Arten. So ist zum Beispiel der Kiebitz selten geworden in der freien Feldflur, die Bestände haben in den zurückliegenden Jahrzehnten um 93 Prozent abgenommen. Auf den Roten Listen Deutschland und Bayern steht er in der Kategorie stark gefährdet, im Alpenvorland ist er sogar vom Aussterben bedroht. Auch Feldlerche und Wachteln sind nicht mehr oft zu hören. Sie gehören ebenfalls zu den gefährdeten Rote-Liste-Arten.

Schilder weisen Spaziergänger
auf die Brutzeit hin

In den Kiebitz-Gebieten weisen Schilder die Spaziergänger auf die Brutzeit hin und bitten, sich ruhig zu verhalten, auf den Wegen zu bleiben und Hunde an der kurzen Leine zu führen. Denn ein freilaufender Hund oder querfeldein durch gekennzeichnete Biotope zu laufen, vertreibt Wildtiere, betont Margit Böhm. Sie appelliert deswegen: „Bitte bleiben Sie auf den markierten Wegen, führen Sie die Hunde an der kurzen Leine und verhalten Sie sich ruhig.“ Denn wildlebende Tiere während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit erheblich zu stören, ist gemäß Paragraph 44 Abs.1 Nr.2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten. Auch landwirtschaftliche Flächen dürfen nach Art. 30 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
„Viele Menschen haben diese Zusammenhänge und das Schutzbedürfnis unserer Mitgeschöpfe bereits verstanden und verhalten sich rücksichtsvoll, um sie nicht zu gefährden. Landwirte achten bei der Bewirtschaftung ihrer Äcker und Grünländer auf die Tiere der freien Feldflur und schützen sie“, betont Margit Böhm. „Leider gibt es aber immer wieder Menschen, die sich ohne Rücksicht in der Natur bewegen und den Tieren dadurch erheblich schaden.“

Weitere Informationen zum Schutz gefährdeter Arten insbesondere des Kiebitzes gibt es bei Margit Böhm von der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim unter 08031 / 392 3301. Hier werden auch Hinweise auf Gefährdungen und Verstöße gegen Schutzvorschriften entgegengenommen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Copyright Margit Böhm)

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