Chiemsee / Landkreis Rosenheim – Zum Start der Angelsaison hat die Wasserschutzpolizei Prien rund um den 1. Mai zahlreiche Kontrollen auf dem Chiemsee durchgeführt – insgesamt ohne größere Zwischenfälle.
Mit sonnigem Wetter und frischen Temperaturen begann am 1. Mai die Angelsportsaison am Chiemsee. Wie jedes Jahr nutzten viele Angler das lange Wochenende für ihre Ausflüge auf den See. Die Wasserschutzpolizei Prien sowie die Fischereiaufsicht waren deshalb mehrere Tage im Einsatz und kontrollierten rund 50 Sportfischer im gesamten Gewässerbereich.
Das Ergebnis fiel insgesamt positiv aus: Die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Angler verhielt sich ordnungsgemäß und führte die erforderlichen Dokumente mit sich.
Zwei Fälle gab es jedoch zu beanstanden. In beiden Fällen wurden österreichische Angler mit Schlauchbooten mit Elektromotor kontrolliert, für die keine Genehmigung des Landratsamtes Traunstein vorlag. Ein Boot war den Beamten zunächst vor Chieming ohne sichtbares Kennzeichen aufgefallen, ein weiteres später im Bereich der Kreuzkapelle der Herreninsel. In einem Fall gab der Bootsführer an, lediglich eine Probefahrt vor einer geplanten Antragstellung durchführen zu wollen. Positiv hervorzuheben war, dass sich an Bord befindliche Kinder Schwimmwesten trugen.
Gegen beide Bootsführer wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an das Landratsamt Traunstein erstattet. Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Elektromotorboote unabhängig von der Leistung eine Kennzeichnungspflicht besteht und diese gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden muss.
Verstöße gegen Ruhezonenregelung
Zusätzlich stellten die Beamten während der Kontrolltage sechs Verstöße gegen die Ruhezonenregelung fest. Die betroffenen Boote befanden sich innerhalb der durch Bojen markierten Schutzbereiche. Am Chiemsee gelten eine befristete Ruhezone vom 1. März bis 31. Juli sowie ganzjährige Ruhezonen, die für alle Wasserfahrzeuge und auch für Schwimmer verbindlich sind.
Zum Saisonstart erinnert die Wasserschutzpolizei Prien außerdem an die wichtigsten Vorschriften der bayerischen Schifffahrtsverordnung: Dazu zählen unter anderem die Einhaltung der Promillegrenze wie im Straßenverkehr, das Mitführen geeigneter Rettungsmittel sowie die maximale Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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