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Schliersee: Badegäste in Schutzzone

Blick auf den Schliersee mit den Bergen im Hintergrund

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. Juli 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Miesbach / Schliersee – Auch an diesem Wochenende fanden auf dem Schliersee Polizeikontrollen statt und wieder mussten Badegäste und Bootsfahrer verwarnt werden, die sich in den ausgewiesenen Schutzzonen aufgehalten haben.  

Die Wasserschutzpolizei sichtete mehrere Badegäste und ein Schlauchboot in der Fischlaichzone am Kurpark. Sieben Badegäste und zwei Bootsfahrer erwartet nun ein Verwarnungsgeld.
Die Polizei erklärt in diesem Zusammenhang auch noch einmal warum das Betreten und Baden im Kurpark nicht gestattet ist. „Der Uferbereich des Kurparks wurde bereits vor einigen Jahren zu einer Laich-Schutzzone ausgewiesen“, heißt es in der betreffenden Pressemeldung. Damals hätten aufwendige Ufer-Arbeiten stattgefunden, um der Fischpopulation – Lauben und Kieslaicher – einen Lebensraum zu bieten. Beide Fischarten würden die Grundnahrung für viele weitere Fischarten im Schliersee darstellen: „Ein Rückgang dieser Population hätte einen negativen Einfluss auf alle weiteren Fischbestände.“
Sowohl die Laube als auch der Kieslaicher legen ihren Laich bevorzugt im seichten kiesigen Bereich ab. „Durch das Betreten und Schwimmen kann es zum Absterben des Laichs kommen. Entweder durch Zertreten oder durch das Ablegen von aufgewirbelten Schwebstoffen auf dem Laich“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Die Wasserschutzpolizei der Polizeiinspektion Miesbach bittet die Gäste am Schliersee daher, die vorhandenen Hinweis- und Verbotsschilder zu beachten.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Miesbach / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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