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Sonniger Start in die Angelsaison am Chiemsee: Wasserschutzpolizei zieht Bilanz

Blick auf den Chiemsee mit Segelschiffen. Foto: Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. Mai 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Prien / Landkreis Rosenheim – Mit frühlingshaften Temperaturen und einer insgesamt ruhigen und sonnigen Wetterlage, erfolgte pünktlich zum  heutigen 1. Mai der heiß herbeigesehnte Startschuss für die Sportangler am Chiemsee. Die Wasserschutzpolizei Prien zieht nach Kontrollaktion eine positive Bilanz: 

Nach Auskunft der Wasserschutzpolizei zog es heute eine Vielzahl von Fischern an und auf das Bayerische Meer. Die Wasserschutzpolizei Prien führte aus diesem Anlass gemeinsam mit der Fischereiaufsicht, eine größere Kontrollaktion an den neuralgischen Punkten des Gewässers durch.

Insgesamt wurden zu Wasser und zu Lande etwa 60 Kontrollen durchgeführt.
Vor allem auf der Seefläche war die Begeisterung für den Angelsport deutlich sichtbar. So befanden sich ersten Schätzungen zur Folge, über 200 Bootsbesatzungen mit Angelausrüstung auf dem Wasser.
Die polizeiliche Bilanz der Kontrollaktion ist jedoch durchwegs positiv zu werten.
Nahezu alle kontrollierten Sportfischer verhielten sich demnach vorschriftsmäßig und waren im Besitz der erforderlichen Dokumente. Es kam lediglich zu geringfügigen Beanstandungen, welche keine Anzeigen nach sich zogen.
Im Zusammenhang mit dem allgemein bevorstehenden Saisonstart des Wassersports am Chiemsee, möchte die WSP Prien alle Bootsführer auf die geltenden Bestimmungen der bayerischen Schifffahrtsverordnung hinweisen.
Dort sind alle relevanten Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften enthalten. Jedes Wasserfahrzeug benötigt einen Schiffsführer, welcher für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich ist.

Promillegrenze gilt auch zu Wasser

Beispielsweise ist hervorzuheben, dass sich die Promillegrenze auf dem Wasser nicht von der im Straßenverkehr unterscheidet. Ebenso sind für die Besatzungen von Segel- und Elektrobooten geeignete Rettungsmittel an Bord mitzuführen.
(Quelle: Pressemitteilung Wasserschutzpolizei Prien / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

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