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Spendenkonto für Ukraine-Flüchtlinge

Ukrainische Flagge im Hintergrund. Davor greifen je eine Hand eines Kindes, eines Erwachsenen und eines älteren Menschen ineinander.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. Mai 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Die Rosenheimer Aktion für das Leben hat ein neues Spendenkonto eingerichtet, um Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unbürokratisch bei notwendigen Anschaffungen sowie der Erfüllung von Kinderwünschen unterstützten zu können.

Seit inzwischen 36 Jahren macht sich der Verein „Rosenheimer Aktion für das Leben“  für das Wohl von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in der Region Rosenheim stark. Geholfen wird immer dann, wenn staatliche Netzwerke nicht mehr greifen. Seit 2006 ist der Verein auch Träger des Patenprojekts „Jugend in Arbeit“.
Nun hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, auch Menschen nach ihrer Flucht aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine zu unterstützen. Die Geldspenden kommen ausschließlich den geflüchteten Menschen aus der Ukraine im Landkreis Rosenheim zugute.
„Wenn zum Beispiel dringend Trauma-Therapiestunden, Mietkautionen für einen Neuanfang in Deutschland, Beiträge für Musik- oder Sportvereine, ein Schulranzen oder Fußballschuhe benötigt werden, dies aber die derzeitigen finanziellen Möglichkeiten der ukrainischen Familie nicht zulassen, können wir hier direkt helfen“, sagt Maria Heinrich, Geschäftsführerin der Rosenheimer Aktion für das Leben.

Spendenkonto:
Rosenheimer Aktion für das Leben e. V., Ukraine
IBAN: DE66 7115 0000 0020 1854 92
Sparkasse Rosenheim Bad Aibling
Verwendungszweck: Ukrainehilfe

Für Spenden bis 300 Euro gilt der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Auf Wunsch wird aber auch gerne eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Dazu wird gebeten, bei der Überweisung die Adresse mit anzugeben.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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