Eggstätt / Landkreis Rosenheim – In Eggstätt (Landkreis Rosenheim) ist kürzlich der Auftakt zur kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde erfolgt. Die Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bis 30. Juni 2028 abgeschlossen sein. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie künftig Heizenergie eingespart und eine klimafreundliche Wärmeversorgung sichergestellt werden kann.
Der Gemeinderat hat Anfang des Jahres das Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV) aus Rosenheim mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Im April fand nun der offizielle Auftakt statt.
Bürgermeister Christoph Kraus erklärte dazu: „Wir sind zum einen natürlich gesetzlich zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Gleichzeitig soll diese Planung kein reiner Selbstzweck sein, sondern konkrete Maßnahmen und Planungsstrategien für unseren Ort und die Bürgerinnen und Bürger bringen. Die gesetzliche Verpflichtung ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance. Wir wollen gemeinsam mit unserem Partner Lösungen finden, die wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sind.“
„Niemand muss jetzt seine Heizung rausreißen“
Projektleiter Adrian Hausner vom Institut für nachhaltige Energieversorgung betonte: „Niemand muss jetzt zuhause seine Heizung rausreißen!“ Die kommunale Wärmeplanung liefere eine Planungsgrundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und setze Prioritäten für die Zukunft. Er ergänzte: „Was davon tatsächlich in die Tat umgesetzt wird, muss die jeweilige Kommune in einem nächsten Schritt entscheiden.“
Im Rahmen der Planung sollen unter anderem Gebäudetypen, Baualtersklassen, Energieverbraucher, Erzeuger und mögliche Energiequellen erfasst und ausgewertet werden. Das Institut für nachhaltige Energieversorgung wird dazu mit relevanten Akteuren vor Ort zusammenarbeiten. Auch eine Bürgerinformationsveranstaltung ist vorgesehen.
Adrian Hausner unterstrich zudem: „Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Gemeinschaftsprojekt. Wir bringen unsere Expertise ein, um der Gemeinde Eggstätt eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern. Am Ende sollen die Bürgerinnen und Bürger von einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung profitieren.“
Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung sei es nach den gesetzlichen Vorgaben nicht, eine Detailplanung zur technischen Umsetzung oder wirtschaftlichen Machbarkeit zu liefern oder fixe Preise für die Wärmelieferung festzulegen. „Das wäre nach Abschluss der KWP dann im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die nächste Aufgabe“, so Hausner weiter.
Für Kommunen dieser Größenordnung gilt zudem, dass neue Gas- oder Ölheizungen im Gebäudebestand ab dem 1. Juli 2028 nur zulässig sind, wenn sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten gilt diese Vorgabe bereits seit 1. Januar 2024.
(Quelle: Pressemitteilung Tourist-Info Eggstätt / Beitragsbild: Tourist-Info Eggstätt)


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