Rosenheim – In einer Gemeinschaftsunterkunft in der Rosenheimer Rathausstraße, kam es bereits am späten Donnerstagnachmittag (5.6.2025) zu einem Streit zwischen den Bewohnern. Im Laufe der Nacht eskalierte der Streit und es kam zu einer größeren Schlägerei zwischen mehreren Beteiligten der Unterkunft.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Nach derzeitigem Ermittlungsstand, ging ein 32-jähriger wohnsitzloser Mann sowie ein bisher namentlich nicht bekannter Mittäter, auf eine 33-jährige Frau, auch sie ist ohne Wohnsitz, körperlich los. Was den Streit zum Eskalieren brachte, müssen die weiteren Vernehmungen ergeben. In diese Schlägerei mischten sich nun weitere Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft ein und es kam zu gegenseitigen Schlägen und Tritten aller Beteiligten untereinander.
Die 33-Jährige wurde am Kopf- sowie Oberkörperbereich mehrfach mit den Fäusten vom 32-Jährigen und dem Unbekannten geschlagen, sie erlitt dadurch blutende Wunden sowie Prellungen. Aufgrund der massiven Schläge durch den 32-Jährigen, zog sie sich im Arm- bzw. Handbereich Frakturen zu, die durch den alarmierten Rettungsdienst vor Ort erstversorgt werden mussten. Nach ersten ärztlichen Erkenntnissen, sind aufgrund der erlittenen Verletzungen, weitere medizinische Folgemaßnahmen im Klinikum notwendig.
Der 32-Jährige wurde von der alarmierten Rosenheimer Polizei in Gewahrsam genommen, ein Atemalkoholtest bei ihm ergab über 1,60 Promille. Verletzt wurde er durch die Schlägerei nicht. Auch die anderen Beteiligten gaben an, sich durch den Vorfall nicht verletzt zu haben. Der bisher noch Unbekannte, entfernte sich vor Eintreffen der Einsatzkräfte aus der Unterkunft. Die Tatbegehung des 32-Jährigen bzw. des noch Unbekannten sowie die Handlungen der anderen Beteiligten an der Schlägerei, sind jetzt Gegenstand des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung. Die genaueren Geschehnisse und Abläufe müssen nun Vernehmungen bzw. Befragungen ergeben.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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