Hilpoltstein / München / Bayern – Neuer Fall von Naturschutzkriminalität: Im Landkreis Rottal-Inn wurde ein Uhu mit einem Schrotgewehr erschossen. Der streng geschützte Vogel ist an seinen schweren Verletzungen verendet. LBV und GLUS fordern konsequentes Vorgehen gegen die illegale Tötung geschützter Arten, denn die Tat sei bei weitem kein Einzelfall.
Wie das aktuelle Ergebnis der pathologischen Untersuchung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zeigt, erlitt die Eule mehrere Knochenbrüche sowie innere Blutungen. Der Vorfall reiht sich ein in eine nicht abreißende Serie von illegalen Tötungen geschützter Tierarten, die LBV und GLUS seit Jahren gemeinsam verfolgen und dokumentieren. „Die illegale Tötung streng geschützter Arten, wie aktuell des Uhus, ist kein Kavaliersdelikt. Diese Straftaten müssen endlich wirksam eingedämmt werden“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter Naturschutz.
Obwohl das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in den letzten Jahren in der Bevölkerung wie auch bei der Polizei stark gewachsen ist, werden nach wie vor streng geschützte Arten illegal getötet. „Es wird höchste Zeit, den Handlungsleitfaden für den Umgang mit Fällen von Naturschutzkriminalität der Arbeitsgruppe Greifvögel nun rasch umzusetzen, um solche Straftaten künftig wirksam einzudämmen!“ so von Lindeiner. Die Arbeitsgruppe wurde vom bayerischen Innenministerium initiiert und setzt sich aus Vertreter*innen der Polizei, Fachverbänden und -behörden zusammen.
„Auch dieser Fall zeigt auf, wie wichtig es ist, künftig die Kräfte bei Behörden, Verbänden und Untersuchungslabors zu koordinieren, um gemeinsam Ermittlungserfolge und Verurteilungen zu erzielen, die wiederum abschreckende Wirkung gegen solche Straftaten zur Folge haben“, kommentiert Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin Naturschutz diesen neuerlichen Fall von Naturschutzkriminalität.
Tötung des Uhus
schlichtweg unerklärlich
„Uhus sind einzigartige und wunderschöne Vögel, die normalerweise Sympathie und Begeisterung bei den Menschen wecken“, erklärt von Lindeiner. „Es ist nicht nur gesetzlich verboten, es ist mir auch schlichtweg unerklärlich, warum man mit einem Gewehr auf diese streng geschützten Tiere schießt. Der LBV fordert, dass sich die örtliche Polizei mit allen Mitteln für eine Aufklärung des Falles einsetzt.“
28 untersuchte Vögel im 1. Quartal
Bereits im ersten Quartal 2022 wurden dem LBV und der GLUS im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“ eine erschreckende Zahl illegal getöteter Wildtiere gemeldet. Von den 28 untersuchten Vögeln starben nachweislich sieben durch Carbofuran (verbotenes Kontaktgift), zwei durch Pentobarbital (Mittel zum Einschläfern von Tieren) und zwei durch Abschuss. Neben dem hier beschrieben Uhu war der zweite mit Schrot beschossene Vogel ein Gänsegeier, der am Starnberger See gefunden wurde. Dieser verendete Monate später an einer chronischen Bleivergiftung durch die bleihaltige Schrotmunition.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von GLUS und LBV / Beitragsbild: Symbolfoto: re)
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