Bayern – Vanille klingt nach Natur – doch nicht überall, wo Vanille draufsteht, stammt das Aroma tatsächlich aus der Vanilleschote. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat 107 Produkte untersucht, die mit Vanille aromatisiert waren. Bei acht Proben gab es Zweifel an der Echtheit des verwendeten Vanillins. Betroffen waren vor allem Vanillekipferl, aber auch Vanillewaffeln und Speiseeis.
Die Untersuchung erstreckte sich von Anfang 2025 bis Mitte 2026. Unter den geprüften Lebensmitteln waren neben Speiseeis und feinen Backwaren auch Vanillepudding, Vanillejoghurt, Vanillezucker, Vanilleextrakte und Vanilleschoten. Außerdem untersuchte das LGL eine Probe Proteinpulver und eine Aroma-Probe.
Bei sechs Proben Vanillekipferl, einer Probe Vanillewaffeln und einem Vanilleeis zeigte sich, dass für die Aromatisierung kein oder nicht ausschließlich natürliches Vanillin aus der Vanilleschote verwendet worden war. Die zuständigen örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden über alle acht Fälle informiert.
Gesundheitlich unbedenklich – aber die Kennzeichnung zählt
Gesundheitliche Auswirkungen sind laut LGL mit den Beanstandungen nicht verbunden. Es geht ausschließlich um die Kennzeichnung der Produkte. Für Verbraucher ist der Unterschied dennoch wichtig: Denn Vanillin kann auf verschiedene Arten hergestellt werden, und nicht jedes Verfahren erlaubt dieselben Angaben auf der Verpackung.
Natürliches Vanillin aus der Vanilleschote ist aufwendig und teuer in der Herstellung. Deshalb kommen in Lebensmitteln auch biotechnologisch hergestelltes Vanillin aus pflanzlichen Rohstoffen wie Reis oder Mais sowie synthetisch erzeugtes Vanillin zum Einsatz. Entscheidend ist, wie das Aroma auf dem Produkt gekennzeichnet wird.
Die Bezeichnung „Vanille“ darf bei Produkten wie Pudding oder Speiseeis laut LGL nur verwendet werden, wenn der Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma entsteht. Biotechnologisch hergestelltes Vanillin kann als „natürliches Aroma“ gekennzeichnet werden. Synthetisch erzeugtes Vanillin darf dagegen lediglich als „Aroma“ oder „Vanillin“ bezeichnet werden.
Wie lässt sich künstliches Vanillin nachweisen?
Natürliches Vanillin aus der Vanilleschote, biotechnologisch hergestelltes und synthetisches Vanillin haben dieselbe chemische Struktur. Mit üblichen chemischen Analyseverfahren lassen sie sich deshalb nicht voneinander unterscheiden.
Das LGL nutzt für die Authentizitätsprüfung ein spezielles Verfahren: die Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie (IRMS). Dabei werden unterschiedliche Werte bestimmter Kohlenstoff-Isotope untersucht. So kann das Labor Rückschlüsse auf die Herkunft des Vanillins und das Herstellungsverfahren ziehen und mögliche Verfälschungen erkennen.
(Quelle: Pressemitteilung LGL / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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