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Volltrunken mit Baby am Bahnhof unterwegs

Eine S-Bahn am Münchner Ostbahnhof. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

31. Juli 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München – Volltrunken war ein 34-jähriger Vater mit Baby am gestrigen Sonntagabend am Münchner Ostbahnhof unterwegs. Da er torkelnd am Bahnsteig umher lief, griffen Bundespolizisten ein. Doch damit zeigte sich der Münchner gar nicht einverstanden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 
Gegen 17.45 Uhr informierte eine Passantin die Bundespolizei darüber, dass sich am Bahnsteig zwei Männer mit einem Baby aufhalten, die stark alkoholisiert sind und drohen ins Gleis zu fallen.

Vor Ort konnte der 34-Jährige mit seinem Baby und ein 23-Jähriger angetroffen werden. Der Vater torkelte am Bahnsteig entlang. Auf Ansprache weigerte sich der Mann seine Personalien anzugeben. Aufgrund der Gesamtsituation brachte die Streife die Drei zur Wache, wogegen sich der 34-Jährige versuchte zu wehren, indem er sich gegen die Laufrichtung stemmte.

Baby auf der Dienststelle durch die Luft geschwungen

Auf der Dienststelle schwang der Mann das Kind, welches noch nicht einmal das erste Lebensjahr vollendet hat, durch die Luft und weigerte sich, das Mädchen im Wagen zu lassen. Zum Schutz des Kindes, wurde es von seinem Vater getrennt. Der reagierte aggressiv, weshalb er gefesselt werden musste. Dabei beleidigte er die Beamten. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,62 Promille. Die Polizisten kontaktierten die Großmutter des Kindes, die ihre Enkelin in Obhut nahm. Der Mann konnte die Wache nach Abschluss aller Maßnahmen verlassen. Gegen ihn wird wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung ermittelt.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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