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Vorsicht bei Mini-PV-Anlagen

PV-Anlage

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. Dezember 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Landkreis / Bayern – In Zeiten, in denen Energie knapp und teuer ist, suchen viele Verbraucher nach Alternativen, selbst Strom erzeugen zu können. Sogenannte Balkonanlagen boomen – Mini-PV-Anlagen von 300 oder 600 Watt, die einen Teil der Strom-Grundversorgung abdecken sollen. Doch wer glaubt, dass man so eine Anlage im Internet bestellen und einfach an sein Stromnetz daheim anschließen kann, der irrt. Denn dies ist nicht ohne Weiteres erlaubt, warnt Martin Kaffl, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik Rosenheim.

Es hört sich so leicht an: Man bestellt oder kauft sich eine Balkonanlage, steckt sie an, und schon kann der Verbraucher selbst Strom produzieren. „Vorsicht“, sagt Martin Kaffl. „Es sind Probleme zu erwarten, wenn man so handelt. Denn die Stromkreise, an denen man diese Anlagen anschließt, müssen dafür geschaffen sein.“ So eine Balkonanlage an eine herkömmliche Steckdose anzuschließen, ist nach seinen Worten in Deutschland gar nicht zugelassen. Es droht eine Überlastung.

Mini-Anlage muss beim
Netzbetreiber angemeldet werden

Wichtig sei daher, dass der Fachmann – sprich Elektriker – den Anschluss der gekauften Anlage überprüft und bewertet. Eventuell muss ein neuer Stromkreis errichtet werden oder der bestehende Stromkreis ist anzupassen. Eine spezielle Einspeise-Steckdose sei obendrein notwendig. Dann könne eine Anlage auch gefahrlos angesteckt werden. „Es gehört alles geprüft und eingetragen“, weiß der Obermeister. So eine Mini-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, ebenso beim Marktstammdatenregister.
Wer zur Miete wohnt, sollte auch in seinem Mietvertrag nachsehen, ob er so etwas beim Vermieter vorher genehmigen lassen muss.
„Den technisch und rechtlich einwandfreien Weg zu gehen, ist wichtig“, unterstreicht Martin Kaffl. Falls es irgendwann zu einem Brand kommt, könnte im schlimmsten Falle auch die Versicherung eine Regulierung des Schadens verweigern oder stark reduzieren. Eventuell muss auch der Stromzähler ausgetauscht werden, weil dieser sonst rückwärtsläuft. Der Vorwurf des Umsatzsteuerbetrugs oder Stromdiebstahls könnte dann im Raum stehen.

Bringen diese Balkonanlagen
überhaupt etwas?

Bringen diese Balkonanlagen überhaupt etwas? „Es macht schon Sinn, weil es die Grundlast tagsüber abdeckt und zum Beispiel den Kühlschrank mit Strom versorgen kann“, so die Einschätzung des Obermeisters der Innung Rosenheim. Aber nur dann, wenn alles richtig angeschlossen und angemeldet wird.
(Quelle: Pressemitteilung Innung für Elektro- und Informationstechnik Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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