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Wege können für Radler gesperrt werden

blick auf Alm mit Kühen auf dem Farrenpoint

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Juli 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Der Besucherdruck in den Almgebieten steigt, zu Fuß und zu Rad. Die Konflikte nehmen zu.  Die Wege auf Farrenpoint und Mitterberg können nun für Radfahrer gesperrt werden. Das teilt das Landratsamt Rosenheim mit, nachdem die Untere Naturschutzbehörde Rosenheim die Situation vor Ort geprüft hat.

Kartenausschnitt

Einige Wege und Steige im Almgebiet zwischen Farrenpoint und Rampoldplatte sind nicht zum Fahrradfahren geeignet und dürfen nicht befahren werden, so die Untere Naturschutzbehörde Rosenheim. Konkret bedeutet das: Die Grundeigentümer der geprüften Wege können das Fahrradfahren, ohne weitere Angabe von Gründen, auf ihren Wegen untersagen. Eine Missachtung dieses Verbotes gilt nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit (Artikel 57 Absatz 4 Nr. 2).

Der Grund dafür liegt nach Aussage des Landratsamtes Rosenheim hauptsächlich in der empfindlichen Vegetation. Im Gebirge sei die Vegetationsdecke typischerweise sehr dünn, so dass es schnell zu großflächigen Erosionen kommen könne. Zudem würden einige Mountainbiker enge Spitzkehren oder Wegteile mit Stufen umfahren, sodass die Wege stark verbreitert, neu verzweigt oder auch umgelagert werden. Besondere Schwierigkeiten würden in der Folge auch ausgeschwemmte Rinnen nach Regenfällen bieten.
Bei den Almwiesen handle es sich hauptsächlich um wertvolle Pflanzenbestände wie sogenannte Borstgrasrasen und artenreiches Extensivgrünland. Diese sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 30, Abs. 2, Satz 1, Nr. 3) geschützt. Darum ist es der Naturschutzbehörde ein besonderes Anliegen, diese Biotope zu schützen.

Weidetieren erschrecken sich
vor Stirnlampen der Radler

„Wer auf erlaubten Radwegen mit dem Rad unterwegs ist, sollte neben der Vegetation auch an die Weidetiere denken“, so das Landratsamt Rosenheim Vor allem wenn früh morgens und abends oder nachts mit Stirnlampen gefahren wird, würden die Tiere leicht erschrecken und  panisch fliehen: Daher sollten diese empfindlichen Zeiten für den Sport vermieden werden oder aber die Fahrweise angepasst werden. Grundsätzlich gilt, dass beim Bergabfahren durch Weidegebiete langsam gefahren werden sollte.“ Weidetore müssen wieder verschlossen werden, damit sich die Herden nicht mischen. Wenn sich die Tiere auf dem Weg befinden, sollte abgestiegen werden.

Durch Anstieg der E-Bikes hat
sich Zahl der Mountainbiker stark erhöht

In den vergangenen Jahren ist der Besucherdruck in dem Almgebiet immer stärker angestiegen, zu Fuß und auf dem Rad. Durch den Anstieg der E-Bikes hat sich auch die Zahl der Mountainbiker immer weiter erhöht. Konflikte zwischen Wanderern, Mountainbikern und Bewirtschaftern führten in der Vergangenheit bereits zu Diskussionen.

Appell des Landratsamts Rosenheim: „Wer im Almgebiet unterwegs ist – egal ob zu Fuß, auf dem Rad oder als Eigentümer: Respektvolles Verhalten und gegenseitige Rücksicht auf Mensch und Tier sorgen dafür, dass alle eine erholsame und ruhige Zeit am Berg verbringen und auch die Natur und die Tiere geschützt bleiben.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: re – zeigt Farrenpoint)

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