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Welttag des geistigen Eigentums

Copyright Symbolfoto . Hand nimmt Glühbirne aus Kopfsilhouette

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

26. April 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim / Bayern / Deutschland / Welt – Am heutigen Freitag, 26. April, ist Welttag des geistigen Eigentums. Seit dem Jahr 2000 geht es dabei um die Bedeutung von Patenten, Urheberrechten und Produktionsdesigns. Beim Schutz spielt auch der Zoll eine wichtige Rolle. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf
Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt. Unter die für die Kundschaft kaum noch zu überblickenden Angebote auf Online-Shops, Marketplaces oder Social Media mischen sich auch illegale Mitbewerber mit gefälschten Produkten.
Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. Auch die Produktsicherheit steht bei den vermeintlichen Schnäppchen in Frage. Unsichere elektronische Geräte oder zu Unrecht als unbedenklich gekennzeichnetes Kinderspielzeug sind nur wenige Beispiele, die für Privatpersonen zur Gefahr werden können. „Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Zum Schutz der Bürger sieht der Zoll bei der Warenkontrolle genau hin, um Fälschungen und unsichere Produkte zu erkennen und aus dem Verkehr zu
ziehen. So sorgte 2023 ein gefährlicher Fleischzerkleinerer beim Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn für Erstaunen. Ein Unternehmen meldete ein bizarres Gerät mit in sich drehenden Messern im Inneren zur Einfuhr an. Da jegliche Schutzvorrichtung für die Hände fehlte, konnte der Zoll aufgrund des ernst zu
nehmenden Verletzungsrisikos keine Freigabe erteilen.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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