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Wohnungen nach Kinderpornografie durchsucht

Polizist von hinten mit Handschellen am Gürtel und Handy

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. Juni 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Die  Kripo Rosenheim hat in den vergangenen zwei Wochen mehrere Wohnungen nach Kinderpornografie durchsucht. 3 Männer im Landkreis Rosenheim sind in das Visier der Kripo geraten.

Gezielt wurden von den Ermittlern der „Arbeitsgruppe Kinderpornografie“ des Kommissariats 1 der Kripo Rosenheim Personen überprüft, bei denen sich konkrete Anhaltspunkte ergeben hatten, dass sie kinderpornografische Dateien besitzen oder verbreiten würden.
Im östlichen Landkreis konnten bei einem 18-Jährigen mehrere Mobiltelefone beschlagnahmt werden. In Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Brannenburg wurde bei einem 37-jährigen Familienvater durchsucht, gegen den auch als Beschuldigter einer anderen sexuellen Handlung ermittelt wird. Auch hier wurden mehrere Datenträger sichergestellt. Bei einem über 60-Jährigen aus dem westlichen Zuständigkeitsbereich erhärten die Ermittlungen den Verdacht seiner pädophilen Neigungen.

Auswertungen zeitaufwendig
und kostenintensiv

Nach Angaben der Ermittler verursachen die zeitaufwändigen und meist umfangreichen Auswertungen Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro und können den Beschuldigten als Teil der Verfahrenskosten auferlegt werden. Neben den finanziellen Lasten können weitere Folgen auch Arbeitsverbote im Beruf oder in Vereinen oder gar ein Arbeitsplatzverlust sein. Geräte, auf denen belastendes Material gefunden wurde, werden eingezogen.
Die Kriminalpolizei Rosenheim erhält regelmäßig Anzeigen von sexuellen Missbräuchen zum Nachteil von Kindern, die in soziale Medien pornografische Schriften erhalten, durch die Täter beeinflusst und auch zu eigenen sexuellen Handlungen getrieben werden.

Rat der Polizei: Eltern sollen regelmäßig
Mobiltelefone ihrer Kinder überprüfen

Schlimmeres verhindern können Eltern, indem sie die Mobiltelefone ihrer Kinder regelmäßig hinsichtlich solcher Inhalte überprüfen. Einige Betreiber sozialer Medien weisen für die Nutzung übrigens auf ein Mindestalter von z.B. 16 Jahren hin, was Eltern und Kinder ebenso berücksichtigen müssen. Denn die elterlichen Fürsorgepflichten reichen auch ins „digitale“ Leben ihrer Kinder hinein.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd  / Beitragsbild: re)

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