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Zollamt prüft in Alm-und Bergregionen

An Zollauto lehnen Skier und Skischuhe. Foto: Zoll

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. Februar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Traunstein / Bad Reichenhall / Rosenheim / Weilheim / Miesbach / Bad Tölz / Garmisch-Partenkirchen – In Zivil und teils in Skiausrüstung führten Zollbeamte jüngst Finanzkontrollen in der Bergregion durch.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein führte vor kurzem Routinekontrollen in der Bergregion durch. Im Kern richtete sich die Prüfung auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten sowie die Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns. Bei den befragten Beschäftigten handelte es sich um Arbeitskräfte oder Gewerbetreibende an Skiliften sowie in Almen, Gaststätten und Hotels. Diese zeigten sich, nach Information des Hauptzollamtes Rosenheim, überwiegend überrascht, als sich Zollbeamte in zivil und teils in Skiausrüstung entsprechend auswiesen und Fragen zu Arbeitsverhältnissen, dabei insbesondere Gehalt, Stundenlohn, Krankenversicherung, Urlaubsansprüchen oder Arbeitszeiten
stellten.
Um zu klären, ob überhaupt in Deutschland gearbeitet werden darf, kontrollierten die Beamten auch entsprechende Aufenthaltstitel. Wurde angegeben, dass kein Arbeitsentgelt bezahlt wird, da es sich um die Mithilfe in einem Familienbetrieb handle, wurden ebenso dafür die Voraussetzungen geprüft. Bei fünf Arbeitgebern forderte der Zoll auch weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Arbeitszeitaufzeichnungen oder Arbeitsverträge an. Die Prüfung verlief in der Summe reibungslos.

Nur in einem Fall dauert die Prüfung noch an, da derzeit noch
nicht ausgeschlossen werden kann, dass möglicherweise gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. „In den Urlaubsregionen unserer Berge sind zahlreiche Arbeitsplätze angesiedelt.
Unwegsames Gelände hindert unsere Prüfteams nicht, auch dort immer wieder Prüfungen durchzuführen und uns für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen einzusetzen.“, so der Leiter der FKS des Hauptzollamts Rosenheim, ZOAR Grella. Weitere Prüfungen in Ski- und Almregionen sind bereits geplant.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Symbolfoto: Zoll)

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