Rosenheim – In Sachen „Biotonne“ gibt es in Rosenheim nach wie vor keine Entscheidung. Nachdem das Bürgerbegehren „Nein zur Biotonne“ des Rosenheimer Seniorenbeirats aufgrund von formellen Fehlern gescheitert ist, ist nun ein Ratsbegehren geplant.
Seit dem 1. Januar 2015 sind laut Paragraf 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetz Bioabfälle flächendecken getrennt zu sammeln. Die Getrenntsammelpflicht betrifft auch die Bioabfälle aus privaten Haushalten, die im Wesentlichen aus Gartenabfällen sowie Nahrungs- und Küchenabfällen bestehen.
Eine Lösung muss also nach Vorgaben des Bundes auch in der Stadt Rosenheim gefunden werden. Tatsächlich wird dort auch schon seit gut 10 Jahren über die Einführung einer Biotonne diskutiert. 2021 kam dann das „Ja“. Aber das „Wie“ gestaltet sich seitdem schwierig. Nach zähem Ringen über viele Sitzungen hinweg wurde schließlich im Herbst 2022 eine Kompromisslösung gefunden (wir berichteten): Restmüllentsorgung nur noch alle 14 Tage, dafür eine wöchentliche Biomüllabholung.
Dezentrale Lösung statt Biotonne
Der Seniorenbeirat startete daraufhin ein Bürgerbegehren. Er sprach sich stattdessen für eine dezentrale Sammlung von Bioabfällen an Wertstoffinseln oder häuslicher Kompostierung aus (wir berichteten).
Um ein Bürgerbegehren in die Wege zu leiten, müssen laut Gesetz sechs Prozent der Gemeindebürger unterschrieben haben. Bei 46057 wahlberechtigten Gemeindebürgern in Rosenheim war das mit rund 3000 Unterschriften klar der Fall. Dennoch kam dann vor wenigen Wochen in der Sitzung des Ferienausschusses die Absage – aufgrund formaler und formeller Fehler (wir berichteten).
Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März brachte aber ein Ratsbegehren ins Spiel, um dennoch dem erkennbaren politischen Willen der Bürger Rechnung zu tragen. Dieses stand nun bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf der Tagesordnung.
7 zu 3 Stimmen sprachen sich die Stadträte für ein Ratsbegehren aus. Die drei Gegenstimmen kamen von den Grünen. Sie sehen für diesen Weg keine Notwendigkeit: „Ich kann das nicht nachvollziehen. Da gibt es einen Beschluss und dieser wird jetzt relativiert uns Angst vor einer unpopulären Maßnahme“, ärgerte sich der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Peter Rutz und deutete das angestrebte Ratsbegehen als „politische Schwäche“. Sein Fraktionskollege Franz Opperer pflichtete ihm bei. Er kritisierte außerdem, dass die Bürger in Sachen „Biotonne“ bisher schlecht informiert wurden.
„In unserer Fraktion wurde dieses Thema kontrovers diskutiert, aber ich persönlich unterstütze das Ratsbegehren“, sagte dagegen SPD-Stadtrat Abuzar Erdogann. Auch CSU-Stadtrat Herbert Borrmann und Robert Multrus von den Freien Wählern sprachen sich für ein Ratsbegehren aus. Ich finde es richtig, die Bürger entscheiden zu lassen“, sagte Borrmann. Multrus war es wichtig, dass die Fragestellung des Ratsbegehren leicht verständlich formuliert wird.
Bei dem Ratsbegehren soll es um die Frage gehen, ob anstelle einer Einführung einer häuslichen Biotonne eine dezentrale Sammlung des Bioabfalls an Wertstoffinseln erfolgen soll. Denn das ist laut Gesetz durchaus möglich.
Hierzu müsste in Rosenheim eine zusätzliche Infrastruktur an Wertstoffcontainern bereitgestellt werden, welche explizit für Bioabfälle geeignet ist. „Um eine, wie von der Regierung von Oberbayern gefordert, flächendeckende Sammlung zu garantieren, könnte dies an verschiedenen, das Stadtgebiet abdeckenden Anzahl an Wertstoffinseln eingeführt werden“, heißt es dazu in der Vorlage der Stadtverwaltung.
Presscontainer sollen es nicht werden
Bei einer flächendeckenden Sammlung des Bioabfalls an Wertstoffinseln sollte aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht auf Presscontainer gesetzt werden, aufgrund hoher Anschaffungskosten sowie der benötigten Infrastruktur. Stattdessen könnten bei einem regelmäßigen Leerungsturnus einfache, flüssigkeitsdichte Sammelcontainer eingesetzt werden. Für die Leerung würde man beim Baubetriebshof ein zusätzliches Leerungsfahrzeug mit entsprechenden Personal benötigen.
Die endgültige Entscheidung zum Ratsbegehren fällt bei der Stadtratssitzung in der kommenden Woche. Gibt es „Grünes Licht“ steht auch schon ein Termin für das Bürgerbegehren fest: Sonntag, 8. Juni 2024 (Wahltermin für die Europawahl) Die Abstimmung soll von 8 bis 18 Uhr dauern.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)