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BBV sieht Fortschritt bei Regeln zur Öko-Weidepflicht

Kühe auf Weide. Foto: ai generiert

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

18. Juli 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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München / Bayern – Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat einem Änderungsantrag zur sogenannten Öko-Weidepflicht zugestimmt. Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt die Entscheidung und fordert nun eine entsprechende Umsetzung in den weiteren Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission.

Kern der geplanten Änderung: Der Grundsatz „Kein Öko-Betrieb ohne Weide“ soll nach Angaben des BBV bestehen bleiben. Gleichzeitig sollen Bio-Betriebe, die aufgrund bestimmter betrieblicher Hindernisse nicht alle Tiere vollständig auf der Weide halten können, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Öko-Betriebe anerkannt werden können.

Ausnahmen bei bestimmten Hindernissen geplant

Nach dem vom Agrarausschuss angenommenen Antrag sollen unter anderem strukturelle Gründe berücksichtigt werden. Dazu zählen laut BBV beispielsweise Betriebe in Ortslagen, fehlende angrenzende Weideflächen oder die Lage an stark befahrenen Straßen.
Nicht ausreichend wäre demnach eine reine Arbeitserleichterung. Die Weidehaltung soll grundsätzlich weiterhin möglich sein, wenn keine objektiven Hindernisse entgegenstehen.

Carl von Butler, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbands, erwartet von der Entscheidung ein Signal für die weiteren Verhandlungen: „Wir erwarten, dass dieses eindeutige Votum ein Signal ist für die Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission, damit die nötige Flexibilisierung umgesetzt werden kann.“

BBV fordert mehr Spielraum für Betriebe

Der Bayerische Bauernverband setzt sich nach eigenen Angaben seit Anfang 2025 für eine flexiblere Auslegung der Weidepflicht in der EU-Öko-Verordnung ein. Der Verband argumentiert, dass es Betriebe gebe, die aus strukturellen Gründen nicht alle Tiergruppen jederzeit auf die Weide bringen könnten. Als Beispiele nennt der BBV unter anderem Höfe mit Ställen mitten im Ort, fehlende Weideflächen oder ungünstig geschnittene kleine Flächen. „Weidehaltung ist für alle Bio-Betriebe mit Pflanzenfressern Pflicht; dazu steht der BBV ohne Wenn und Aber“, wird Carl von Butler in der Mitteilung zitiert. Gleichzeitig brauche es aus Sicht des Verbandes Lösungen für Betriebe mit besonderen Voraussetzungen.

Weitere Änderungen für Bio-Ställe beschlossen

Der Agrarausschuss hat laut BBV außerdem Regelungen zu sogenannten innovativen Stallkonzepten angepasst. Dabei geht es unter anderem um Mindestflächen für Innen- und Außenbereiche sowie um Vorgaben für Überdachungen bei Rinder- und Schweineställen. Nach Angaben des BBV soll künftig keine starre Grenze für den überdachten Anteil gelten, sondern eine stärkere Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten möglich sein.

Der Verband verweist darauf, dass aufgrund der bisherigen Regelungen in Bayern bereits mehr als 300 Betriebe aus dem Ökolandbau ausgestiegen seien. Diese Zahl nennt der BBV als Folge der aktuellen Vorgaben. Ob und in welcher Form die geplanten Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von den weiteren Beratungen auf EU-Ebene ab.
(Quelle: Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)

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