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Wespennester nicht selbst entfernen: Experten raten zur Vorsicht

Wespennest. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich fĂŒr die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.
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18. Juli 2026

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Lesezeit: 2 Minute(n)

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Bayern – Ein Wespennest am Balkon, im Rollladenkasten oder auf dem Dachboden kann im Sommer fĂŒr Unsicherheit sorgen. Doch wer ein Nest entdeckt, sollte nicht selbst zur Tat schreiten: Wespen und Hornissen stehen unter Artenschutz. Das eigenmĂ€chtige Entfernen, Töten oder Zerstören eines Nestes kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Darauf weist die ADAC Zuhause Versicherung mit Blick auf die Sommermonate hin. Je nach Bundesland und Art können bei VerstĂ¶ĂŸen Bußgelder von mehreren tausend Euro, in besonders schweren FĂ€llen auch von mehr als 50.000 Euro, möglich sein.

Ruhe bewahren statt eingreifen

Nach einer aktuellen reprĂ€sentativen Umfrage der ADAC Zuhause Versicherung wissen inzwischen 72 Prozent der Befragten, dass ein unsachgemĂ€ĂŸer Umgang mit Wespen strafbar sein kann. Gleichzeitig fĂŒhlen sich laut der Befragung 62 Prozent der Menschen in der NĂ€he eines Wespennestes gestresst.
Experten raten jedoch dazu, zunĂ€chst Abstand zu halten und Ruhe zu bewahren. Wespen und Hornissen gelten grundsĂ€tzlich nicht als aggressiv. GefĂ€hrlich kann es vor allem werden, wenn Menschen hektisch nach den Tieren schlagen, sie anpusten oder das Nest erschĂŒttern.

„Wespen und Hornissen gelten gemeinhin nicht als aggressiv. GefĂ€hrlich wird es, wenn jemand im Haushalt eine Insektengiftallergie hat. Oft wissen Betroffene gar nicht, ob sie auf Wespen allergisch sind. Außerdem können Stiche in den Hals oder in den Mundbereich – auch ohne Allergie – kritisch werden“, erklĂ€rt der Biologe und Wespennestexperte Stefan Busko.

Nicht jedes Nest muss entfernt werden

Ein Wespennest bedeutet nicht automatisch eine Gefahr. In vielen FÀllen ist ein Zusammenleben von Mensch und Tier möglich. Erst wenn die Situation es tatsÀchlich erfordert, sollte ein Fachbetrieb eingeschaltet werden. Wichtig ist dabei die konkrete Lage des Nestes: Befindet es sich direkt an einem hÀufig genutzten Bereich wie einem Balkon, Eingang oder Spielbereich, kann eine fachkundige EinschÀtzung sinnvoll sein.

Fachgerechte Hilfe statt Eigenversuch

FĂŒr die Entfernung oder Umsiedlung eines Nestes sind Fachleute gefragt, die die gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz kennen und die Situation beurteilen können.
Der ADAC weist darauf hin, dass qualifizierte Fachbetriebe bei Bedarf unterstĂŒtzen können. Auch andere regionale Ansprechpartner wie SchĂ€dlingsfachbetriebe oder zustĂ€ndige Naturschutzstellen können beraten, wenn ein Wespennest Probleme bereitet.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC Zuhause Versicherung / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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