Aschau / Landkreis Rosenheim – Wasser für Spülbohrungen wollte ein Bohrunternehmen am Mittwochnachmittag (2. September) aus der Prien bei Aschau im Chiemgau entnehmen. Wegen des aktuell niedrigen Wasserstands war dafür jedoch eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, die nicht vorlag.
Ein Hinweis eines Anwohners führte am Mittwochnachmittag zu einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei. Im Bereich einer Brücke zwischen Grattenbach und Stein war ein Lastwagen eines Bohrunternehmens abgestellt.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass mit einer Pumpe und einem Schlauch Wasser aus einer Vertiefung im Flussbett direkt in Tanks auf dem Lastwagen befördert wurde. Das Wasser sollte für Spülbohrungen verwendet werden.
Keine Genehmigung vorhanden
Die Wasserschutzpolizei nahm daraufhin Rücksprache mit dem Landratsamt. Dabei wurde bestätigt, dass für die Wasserentnahme eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich war – insbesondere angesichts des derzeit niedrigen Wasserstands der Prien.
Eine entsprechende schriftliche Genehmigung konnte vor Ort nicht vorgelegt werden. Die Polizei ordnete deshalb die Einstellung der Arbeiten an. Gegen den Verantwortlichen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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