Rosenheim – Besonders im Winter und Frühjahr sind Autofahrer verstärkt mit Schlaglöchern auf den Straßen konfrontiert. Durch Frost-Tau-Wechsel entstehen im Asphalt Risse, die sich zu gefährlichen Vertiefungen entwickeln können. Einmal zu schnell durch ein Schlagloch gefahren, und schon sind Schäden an Reifen, Felgen oder Fahrwerk die Folge. Doch wer haftet in einem solchen Fall?
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. Marc Herzog, LL.M. aus Rosenheim, Vertrauensanwalt des ACE, gibt rechtliche Einblicke und erklärt, welche Schritte Autofahrer unternehmen sollten.
Kleines Loch – großer Schaden
„Selbst bei geringer Geschwindigkeit können Schlaglöcher ernsthafte Schäden am Fahrzeug verursachen“, warnt Dr. Herzog. „Vom verbogenen Felgenrand über geplatzte Reifen bis hin zu beschädigten Lenk- und Fahrwerkskomponenten ist alles möglich.“ Besonders gefährlich: Wer mit hoher Geschwindigkeit durch ein tiefes Schlagloch fährt, riskiert Schäden an der Achsgeometrie, was die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen kann.
Daher rät der Experte: „Vorausschauend fahren, Tempolimits beachten und auf Warnschilder achten. Bei nasser Fahrbahn können Pfützen tückisch sein, oft verbergen sie tiefe Schlaglöcher.“
Schlaglochschaden – was tun?
Ein Schlagloch lässt sich nicht immer umfahren, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Falls es doch zu einer Kollision mit der Fahrbahn kommt, sollte man die Reaktion des Fahrzeugs genau beobachten. „Verdächtige Geräusche, ein flatterndes Lenkrad oder eine veränderte Spurhaltung können auf Schäden hinweisen“, so Dr. Herzog. „Dann heißt es: Anhalten, das Fahrzeug kontrollieren und im Zweifel einen Pannendienst oder eine Werkstatt aufsuchen.“
Schäden an Felgen oder Reifen sind besonders kritisch, da sie zum Verlust der Fahrzeugkontrolle führen können. „Ein beschädigter Reifen mit schleichendem Luftverlust oder eine gebrochene Felge kann im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen“, warnt der ACE-Vertrauensanwalt.
Wichtig: Schlaglöcher sollten der zuständigen Behörde gemeldet werden. Viele Kommunen bieten hierfür Online-Meldesysteme an.
Wer zahlt für den Schaden?
Ob eine Schadensübernahme durch die Versicherung oder eine Haftung der zuständigen Behörde möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. Vollkaskoversicherung
„Wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann den Schaden darüber regulieren lassen“, erklärt Dr. Herzog. „Allerdings wird dabei in der Regel die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig, und es kann zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse kommen.“
2. Haftung der Straßenbaulastträger
Kommunen, Länder oder der Bund sind für den verkehrssicheren Zustand der Straßen verantwortlich. „Ist nachweisbar, dass die zuständige Behörde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, etwa durch unterlassene Reparaturen oder fehlende Warnschilder –, kann Schadenersatz geltend gemacht werden“, so der Rechtsanwalt. „Das ist allerdings oft sehr schwierig, denn an die Verkehrssicherungspflichten der Kommunen dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Ähnlich ist es ja auch bei Glatteisunfällen auf öffentlichem Grund.“
3. Pflicht zur angepassten Fahrweise
Allerdings haben auch Autofahrer eine Mitverantwortung. „Wer auf einer offensichtlich beschädigten Straße zu schnell fährt, muss sich unter Umständen eine Mitschuld anrechnen lassen“, betont Dr. Herzog.
Wie stellt man eine Schadenersatzforderung?
Für eine erfolgreiche Schadenersatzforderung ist eine umfassende Dokumentation des Vorfalls unerlässlich:
- Fotos des Schlaglochs und des Fahrzeugs (möglichst mit Maßstab zur Größenbestimmung)
- Zeugenaussagen von Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern
- Polizeiliche Dokumentation, falls die Polizei den Vorfall aufnimmt
- Kostenvoranschläge oder Gutachten zur Schadenshöhe
„Wichtig ist, dass nachgewiesen werden kann, dass das Schlagloch bereits länger existierte und die zuständige Behörde trotz Kenntnis nicht reagiert hat“, erklärt Dr. Herzog. „Ein einfaches Warnschild kann die Haftung der Behörde oft ausschließen.“
Es empfiehlt sich, eine Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Erfolgschancen zu prüfen. Falls der Schadenersatz abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, eine Klage einzureichen. „Hier kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen“, so der ACE-Vertrauensanwalt. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Anwalt und Verfahren.
Fazit: Prävention und schnelles Handeln sind entscheidend
„Wer Schäden durch Schlaglöcher vermeiden möchte, sollte vor allem vorausschauend fahren, Tempo reduzieren und bei erkennbaren Straßenschäden besonders achtsam sein“, rät Dr. Herzog. Falls dennoch ein Schaden eintritt, hilft eine gute Dokumentation, um Ansprüche geltend zu machen. „Je besser der Vorfall nachgewiesen wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten auf eine Schadensübernahme durch die Versicherung oder die Behörde.“
(Quelle: Pressemitteilung AEC Dr. jur. Marc Herzog / Beitragsbild: Symbolfoto re)