Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag in Rosenheim

Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag in Rosenheim

Rosenheim – Am Sonntag, 22. März lockt von 9 bis 18 Uhr wieder der Frühlingsmarkt in die Rosenheimer Innenstadt. Der Markt erstreckt sich vom Ludwigsplatz über das Mittertor, die Fußgängerzone und die Münchener Straße bis hin zur Bahnhofstraße.

Für den Markt haben sich zahlreiche Standbetreiber angemeldet. Neben einem breitgefächerten Warensortiment können sich die Marktbesucher an verschiedenen Imbissständen verköstigen. Aufgrund der Marktveranstaltung können auch die Einzelhandelsgeschäfte in der Zeit von 12 bis 17 Uhr öffnen.
Parallel zum Markt findet wieder der „Frühling in Rosenheim“ statt. Zahlreiche Schausteller präsentieren dabei ihre Buden rund um den Ludwigsplatz.

Wegen des Marktes sind am 22. März folgende Straßen von 6 bis 20 Uhr gesperrt: Ludwigsplatz; die Kufsteinerstraße zwischen Münchener Straße und Brixstraße; die Münchener Staße zwischen Kufsteinerstraße und Bahnhofstraße und dann weiter zwischen Samerstraße und Luitpoldstraße. Auch die Bahnhofstraße kann nicht befahren werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls)

Welche Tiere im Terrarium erlaubt sind

Welche Tiere im Terrarium erlaubt sind

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Wer sich für die Haltung von Reptilien, Amphibien oder Wirbellosen interessiert, sollte sich nicht nur mit Haltungsbedingungen und Technik beschäftigen, sondern auch mit den rechtlichen Grundlagen. Denn nicht jedes Tier darf in Deutschland einfach so gehalten werden.

In Deutschland ist die private Tierhaltung in Terrarien grundsätzlich erlaubt. Je nach Tierart, für die man sich entscheidet, gibt es aber verschiedene Vorgaben. Diese können sich auf Artenschutz und gefährliche Arten beziehen und aus Bundes- und Landesgesetzen oder kommunalen Regelungen stammen. Auch die Absprache im Mietverhältnis, ob die Haltung in der Wohnung erlaubt ist, kann zu Diskussionen führen. Der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil erklärt die wichtigsten Grundlagen.

Artenschutz auf Bundes- und internationaler Ebene

Beim Artenschutz gibt es verschiedene Ebenen. Auf Bundesebene regeln das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), welche Arten geschützt sind und ob es beispielsweise Melde- und Nachweispflichten gibt.

International greifen weitere Regelungen: Ziel des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) ist es, dass stark geschützte Arten nicht durch internationalen Handel gefährdet werden. In der EU-Artenschutzverordnung werden entsprechende Verkaufsregeln und Bescheinigungen umgesetzt. „Ist eine Art im Anhang A der EU-Artenschutzverordnung aufgeführt, gilt sie als streng geschützt – Halter müssen dann mit der CITES-Bescheinigung nachweisen können, dass sie die Tiere rechtmäßig erworben haben“, sagt Jurist Ackenheil. „Bei Tierarten im Anhang B der Verordnung benötigen Halter vom Züchter oder aus dem Zoofachhandel einen Herkunftsnachweis, der belegt, dass es sich bei dem Tier um eine Nachzucht handelt.“ Diese Nachweise sind auf Verlangen bei Behörden vorzulegen. Zudem greift eine Meldepflicht, die nur entfällt, wenn die Tierart in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung als Ausnahme geführt wird.

Der Schutzstatus von Tieren kann beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) unter www.wisia.de eingesehen werden. Seriöse Züchter und Fachhändler informieren zudem transparent, ob eine Art meldepflichtig ist und welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.

Gefahrenschutz auf Länderebene

Bei Gifttieren, darunter fallen beispielsweise einige Schlangen- und Skorpionarten, unterscheidet sich die Rechtslage je nach Bundesland. So wurde in Nordrhein-Westfalen erst 2025 ein Gesetz entfristet, das die Haltung von giftigen Tieren in privaten Haushalten dauerhaft verbietet. In etwa der Hälfte der Bundesländer gilt ein ähnliches Verbot oder es wird aktuell diskutiert. In den übrigen Ländern ist die Haltung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder unterliegt Genehmigungspflichten. Nur in Baden-Württemberg und Sachsen gibt es bislang keine landesweiten Regelungen.

Sogenannte gefährliche Tiere sind ebenfalls von Verordnungen erfasst, die sich landesweit oder auf kommunaler Ebene unterscheiden können. Darin können Vorgaben zu Tierarten, Sicherheitsmaßnahmen oder Anzeige- und Genehmigungspflichten vorgeschrieben sein. Interessierte sollten sich daher immer bei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde informieren. Für gefährliche Tiere sind das üblicherweise die Ordnungsämter, beim Artenschutz die unteren Naturschutzbehörden.

Terrarien im Mietrecht

„Grundsätzlich darf die Haustierhaltung in der Mietwohnung nicht pauschal verboten werden. Das gilt in erster Linie für übliche Haustiere wie Katzen, Vögel und Fische. Auch herkömmliche Terrarientiere wie Frösche oder Geckos, von denen keine Gefahr ausgeht, gehören in diese Gruppe und ihre Haltung darf nicht grundsätzlich untersagt werden“, erklärt Anwalt Ackenheil. „Ungewöhnliche und vor allem potenziell gefährliche Tiere wie Würgeschlangen oder Giftspinnen sind bei einer pauschalen Erlaubnis jedoch nicht miteingeschlossen. Hier braucht es immer die Zustimmung des Vermieters.“ Sicherheitsbedenken, bauliche Veränderungen, um diesen entgegenzuwirken oder eine zu umfangreiche Haltung müssen dann im Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich sollten Interessierte sich daher schon vor dem Kauf informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung einer bestimmten Tierart in ihrer Wohnung und an ihrem Wohnort erlaubt ist. Erst wenn das geklärt ist, kann das Abenteuer Terrarium beginnen.
(Quell: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Apotheken-Protest in München: Bayerische Apotheker warnen vor weiteren Schließungen

Apotheken-Protest in München: Bayerische Apotheker warnen vor weiteren Schließungen

Bayern / München / Rosenheim – Apotheker aus ganz Bayern wollen am 23. März in München gegen wirtschaftlichen Druck und drohende Apothekenschließungen protestieren. Für eine Kundgebung am Odeonsplatz bleiben viele Apotheken zeitweise geschlossen, die Versorgung wird über Notdienste sichergestellt.

Bayerns Apotheker rufen am 23. März von 12 bis 14 Uhr zu einer Protestkundgebung am Odeonsplatz in München auf. Die Aktion ist Teil eines bundesweiten Protesttages mit weiteren Kundgebungen in Berlin, Düsseldorf und Hannover.
Nach Angaben des Bayerischer Apothekerverband sollen viele Apotheken an diesem Tag geschlossen bleiben. Die Versorgung der Bevölkerung werde jedoch durch Notdienst-Apotheken gewährleistet.

Zahl der Apotheken deutlich gesunken

Hintergrund der Proteste ist die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken. „Wir wehren uns dagegen, dass die Apotheken kaputtgespart werden. Unsere Kosten sind in den vergangenen 13 Jahren um 65 Prozent gestiegen – die Vergütung stagniert“, erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes.
„Seit 2013 haben fast 20 Prozent der Apotheken aufgeben müssen. Allein in Bayern ist in diesem Zeitraum die Zahl von 3.304 auf 2.616 gesunken. Und ein Ende dieser brandgefährlichen Schließungswelle ist nicht absehbar.“

Forderung nach höherer Vergütung

Das Honorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird staatlich festgelegt und liegt derzeit bei 8,35 Euro pro Packung. Laut Koalitionsvertrag ist eine Erhöhung auf 9,50 Euro vorgesehen.
„Die Politik muss jetzt zu ihrer Zusage stehen. Ohne Wenn und Aber. Sonst wird die Versorgungslage für viele Menschen kritisch“, so Hubmann.

Kritik an geplanten Gesetzesänderungen

Auch geplante Änderungen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) stoßen auf Kritik. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Apotheken zeitweise ohne ständig anwesende Apotheker betrieben werden können.
Hubmann warnt: „Apotheken ohne Apotheker sind ein gefährlicher Irrweg. Verlierer wären Patienten – und die Arzneimitteltherapiesicherheit.“
Bereits Ende Januar startete die bundesweite Kampagne „Uns gibt es nicht zum Nulltarif!“. Zusätzlich läuft eine Online-Petition zur Stärkung und zum Erhalt der Apotheken.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerischer Apothekerverband e. V. / Beitragsbild: Symbolfoto re)

230 Nachwuchsretter beim Kreiswettbewerb der Wasserwacht in Prien

230 Nachwuchsretter beim Kreiswettbewerb der Wasserwacht in Prien

Prien / Landkreis Rosenheim – Rund 230 Kinder und Jugendliche haben beim Kreiswettbewerb der Jugend der BRK-Wasserwacht in Prien am Chiemsee ihr Können unter Beweis gestellt. Neben Schwimm- und Rettungsdisziplinen standen Teamarbeit und Erste-Hilfe-Aufgaben im Mittelpunkt des Wettkampfwochenendes.

Austragungsorte des Kreiswettbewerbs waren die Franziska-Hager-Schule sowie das Erlebnisbad Prienavera.
Zum Auftakt absolvierten die Teilnehmer im Alter von acht bis 16 Jahren verschiedene Schwimmdisziplinen. Insgesamt nahmen 230 Kinder und Jugendliche sowie Betreuer und Helfer an der Veranstaltung teil.

Rettungswissen und Erste Hilfe gefragt

Neben sportlichen Leistungen mussten die Teams auch ihr Wissen und praktische Fähigkeiten unter Beweis stellen. Dazu gehörten Aufgaben wie das Versorgen von Verletzten, die Betreuung von Patienten sowie eine fachgerechte Reanimation.

Auch typische Inhalte der Wasserwacht-Ausbildung wurden geprüft, darunter Knotenkunde und Rettungstechniken. Das Sonderthema des diesjährigen Wettbewerbs war die Organisation der Wasserwacht, damit die Nachwuchsretter die Strukturen ihrer Ortsgruppen besser kennenlernen.

Gemeinschaftserlebnis für die Jugendlichen

Neben den Wettkämpfen spielte auch das Gemeinschaftserlebnis eine wichtige Rolle. Viele Teilnehmer übernachteten gemeinsam mit ihrer Ortsgruppe in der Turnhalle und tauschten sich mit Jugendlichen aus anderen Gruppen aus dem Landkreis aus.
Bei der abschließenden Siegerehrung erhielt jedes Kind eine Medaille.

Bad Aibling qualifiziert sich für Bezirkswettbewerb

Als Gesamtsieger setzte sich die Ortsgruppe Bad Aibling in allen drei Altersgruppen durch. Damit haben sich die drei Mannschaften für den Bezirkswettbewerb Oberbayern qualifiziert.

In ihren Grußworten würdigten stellvertretender Landrat Josef Huber, Kreiswasserwacht-Vorsitzender Stefan Rotter, Freddy Eisner, stellvertretender Vorsitzender des BRK-Kreisverbandes Rosenheim, sowie Werner Vietz, Vorsitzender der gastgebenden Ortsgruppe Prien, die Leistungen der Kinder sowie das Engagement der ehrenamtlichenBetreuer.
Ein besonderer Dank galt außerdem der Gemeinde Prien am Chiemsee und der Leitung des Erlebnisbads Prienavera für die kostenfreie Bereitstellung der Veranstaltungsorte.
(Quelle: Pressemitteilung BRK Kreisverband Rosenheim / Beitragsbild: Rettungsschwimmen – ein Teil des Wettbewerbs Copyright BRK Kreisverband Rosenheim)

Vortrag in Rosenheim: Ernährung bei Demenz im Fokus

Vortrag in Rosenheim: Ernährung bei Demenz im Fokus

Rosenheim – Das Netzwerk Generation 55 plus lädt am 25. März zu einer Informationsveranstaltung in Rosenheim ein. Im Katholisches Bildungswerk Rosenheim geht es um das Thema „Ernährung bei Demenz“ und praktische Tipps für betreuende Angehörige.

Unter dem Titel „Ernährung bei Demenz – ausgewogen begleiten als Betreuende“ informiert Diplom-Ökotrophologin Christina Lipp-Himmer über verändertes Ess- und Trinkverhalten bei Menschen mit Demenz sowie mögliche Risiken durch Mangelernährung.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Angehörige und Interessierte der Generation 55plus. Neben fachlichen Informationen bietet der Termin auch Raum für Fragen und Austausch.

Der Vortrag findet am Mittwoch, 25. März, von 16 bis 17:30 Uhr im Katholisches Bildungswerk Rosenheim, Pettenkoferstraße 5, in Rosenheim statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Anmeldung ist bis zum 23. März erforderlich bei Christiane Huebner vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Telefon 08031/3004-1209, E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de.
(Quelle: Pressemitteilung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

MorgenINNPULS – Schon gewusst?

MorgenINNPULS – Schon gewusst?

Donnerstag, 12. März – Guten Morgen!

Wusstest Du, dass ein Gepard in nur wenigen Sekunden auf etwa 100 km/h beschleunigen kann, schneller als viele Sportwagen?
Damit gehört er zu den schnellsten Beschleunigern in der Tierwelt – und kann seine Beute auf kurzen Strecken mit beeindruckender Geschwindigkeit verfolgen.
Allerdings hält der Gepard dieses Tempo nur kurz durch, denn der Sprint kostet enorm viel Energie.

Vielleicht erinnerst Du dich heute daran, dass nicht immer Dauerleistung zählt – manchmal ist der richtige Moment entscheidend.

Wir wünschen Dir einen kraftvollen und energiereichen Start in den Tag! 🌞
(Quelle: Artikel Josefa Staudhammer / Beitragsbild: Symbolfoto re)

IHK-Beratung in Rosenheim: Tipps für Gründer

IHK-Beratung in Rosenheim: Tipps für Gründer

Rosenheim – Die IHK für München und Oberbayern bietet am 26. März in Rosenheim persönliche Beratung für angehende Unternehmer an. Im Stellwerk 18 erhalten Interessierte praktische Hinweise zu Gründung, Rechtsform, Businessplan, Fördermöglichkeiten und Unternehmensnachfolge.

Wer ein Unternehmen gründen möchte, steht vor vielen Fragen: Welche Rechtsform ist sinnvoll? Wie wird ein Businessplan erstellt? Welche finanziellen Förderungen gibt es? Die IHK für München und Oberbayern unterstützt Existenzgründer mit kompetenter und kostenfreier Beratung.
Am Donnerstag, 26. März, beantwortet Oliver Nerz, betriebswirtschaftlicher Berater der IHK-Geschäftsstelle Rosenheim, von 9 bis 17 Uhr im Stellwerk 18, Eduard-Rüber-Straße 7, alle Fragen rund um die Selbstständigkeit – auch zur Unternehmensnachfolge.

Einzelgespräche sind nur nach vorheriger Anmeldung möglich: Interessierte können sich online über www.ihk-muenchen.de/termin registrieren.
(Quelle: Pressemitteilung IHK / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt in Rosenheim: 14.000 Briefwahlunterlagen werden verschickt

Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt in Rosenheim: 14.000 Briefwahlunterlagen werden verschickt

Rosenheim – Am 22. März entscheiden die Wähler über den nächsten Rosenheimer Oberbürgermeister. Dazu werden seit heute (11.3.2026) rund 14.000 Briefwahlunterlagen versandt.

Den Wahlschein per Post erhält, wer bereits bei der Briefwahl zum 8. März angekreuzt hatte, zu einer möglichen Stichwahl die Wahlunterlagen zugeschickt zu bekommen. Dies haben über 90 Prozent der Wähler getan. Sollten jedoch bis Mittwoch, den 18. März keine Briefwahlunterlagen eingegangen sein, wird um Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt unter wahlamt@rosenheim.de oder telefonisch unter 08031/ 365-1364 gebeten.

So können Wähler ihre Stimme bei der Stichwahl abgeben

Für den Urnengang ist nach wie vor die Wahlbenachrichtigung gültig. Wer sie nicht mehr hat, kann unter Vorlage des Passes oder des Personalausweises im gleichen Wahllokal wie bereits am 8. März seine Stimme abgeben.
Neue Anträge für Briefwahl zur Stichwahl sind per online-Antragstellung unter www.rosenheim.de bis zum Montag, 16. März möglich, danach wird die persönliche Antragstellung im Wahlamt, Am Nörreut 17a, empfohlen. Diese ist bis Freitag, 20. März um 15 Uhr möglich.

Letzte Möglichkeit zur Beantragung und Rückgabe der Briefwahlunterlagen

Bis Samstag, 21. März., 12 Uhr können durch die Stadt Rosenheim nochmals Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, wenn die beantragen Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind.
Briefwahlunterlagen können an die Stadt zurückversändt werden, oder persönlich in den amtlichen Briefkasten am Rathaus bis spätestens 18 Uhr am Wahltag eingeworfen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Ferienprojekt in Bad Aibling: Mittelalterlager für Kinder verbindet Spiel und Geschichte

Ferienprojekt in Bad Aibling: Mittelalterlager für Kinder verbindet Spiel und Geschichte

Bad Aibling / Landkreis Rosenheim – In den Osterferien entsteht in Bad Aibling wieder ein fantasievolles Mittelalterdorf für Kinder. Beim Ferienprojekt des Bayerisches Rotes Kreuz können Acht- bis Zwölfjährige vom 30. März bis 2. April spielerisch in die Welt des Mittelalters eintauchen.

Während der Osterferien verwandelt sich der Ablass in Bad Aibling erneut in ein lebendiges Mittelalterlager. Das Jugendzentrum „JUZ“ des Bayerisches Rotes Kreuz organisiert dort ein Ferienprojekt für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren.
Täglich von 13 bis 17 Uhr können die Teilnehmer in einem Fantasiedorf in die Welt des Mittelalters eintauchen und verschiedene Rollen im Dorfleben ausprobieren.

Ehrenamtliche Jugendliche organisieren das Projekt

Das Mittelalterlager wird von 15 bis 20 ehrenamtlichen Jugendleitern aus Bad Aibling und Dasing organisiert. Die jungen Erwachsenen im Alter zwischen 16 und 22 Jahren planen die Werkstätten, betreuen die Kinder und übernehmen auch Aufbau, Abbau sowie die Organisation des Lagerbetriebs.

Neben dem historischen Erlebnis steht auch die Förderung demokratischer Kompetenzen im Mittelpunkt. Im Rahmen des Fantasiedorfes lernen die Kinder, wie Mitbestimmung funktioniert, Verantwortung übernommen wird und Konflikte gemeinsam gelöst werden können.
„Partizipation ist für uns kein Schlagwort, sondern gelebte Haltung“, betont das Leitungsteam. „Jeder gestaltet das Lager aktiv mit.“

Werkstätten und Spiele rund ums Mittelalter

Das Programm umfasst zahlreiche mittelalterliche Werkstätten und Aktivitäten. Dazu gehören unter anderem Schmiede, Bäckerei, Taverne, Gaukelei, Ritter und Knappen, Druide, Musiker sowie eine Kreativwerkstatt. Auch mittelalterliche Spiele stehen auf dem Programm.
Zur Ruhe kommen können die Kinder im Teezelt, wo Geschichten in Lagerfeuer-Atmosphäre erzählt werden.

Anmeldung und Teilnahme

Die Teilnahmegebühr beträgt 38 Euro. Darin enthalten sind Materialien sowie die Betreuung durch das Team des Jugendzentrums. Getränke und Verpflegung sollen selbst mitgebracht werden.
Anmeldungen sind per E-Mail an juz-aibling.ro@brk.de
oder telefonisch unter 0162 1584114 möglich.
(Quelle: Pressemitteilung BRK Kreisverband Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Bild BRK Kreisverband Rosenheim Copyright BRK Kreisverband Rosenheim)

Wanderung in Rosenheim: Netzwerk Generation 55 plus lädt zu Bewegung in der Natur ein

Wanderung in Rosenheim: Netzwerk Generation 55 plus lädt zu Bewegung in der Natur ein

Rosenheim – Das Netzwerk Generation 55 plus bietet am 23. März in Rosenheim eine Gesundheitswanderung über das ehemalige Landesgartenschaugelände an. Unter dem Motto „Wer rastet, der rostet: Raus in die Natur“ erhalten Teilnehmer praktische Tipps für mehr Bewegung im Alltag.

Bewegung an der frischen Luft stärkt Gesundheit und Wohlbefinden – und in der Gruppe macht sie oft noch mehr Spaß.
Die Veranstaltung findet am Montag, 23. März, von 16:30 bis 18 Uhr statt. Treffpunkt ist beim ehemaligen Café Arche in der Rathausstraße 23a auf dem früheren Landesgartenschaugelände.
Bei der Wanderung informiert Sportwissenschaftler Dr. Anton Schuhegger über die positiven Effekte von Bewegung auf Körper und Geist. Zudem zeigt er einfache Übungen für mehr Kraft, Beweglichkeit und Koordination, die sich gut in den Alltag integrieren lassen.

Anmeldung und weiter Informationen

Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Katholisches Bildungswerk Rosenheim organisiert.
Eine Anmeldung ist bis zum 20. März erforderlich. Ansprechpartnerin ist Christiane Huebner vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim Telefon: 08031/3004-1209, E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de.
(Quelle: Pressemitteilung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Familientheater „Nuvola“ in Rosenheim: Musiktheater für Kinder im Familienstützpunkt ZeitRaum

Familientheater „Nuvola“ in Rosenheim: Musiktheater für Kinder im Familienstützpunkt ZeitRaum

Rosenheim – Ein besonderes Theatererlebnis für Familien gibt es am 21. März in Rosenheim: Das Musik-Theaterstück „Nuvola“ lädt Kinder ab drei Jahren im Familienstützpunkt ZeitRaum zu einer Reise voller Fantasie, Musik und Kreativität ein. 

Einer magischen Wolke begegnen, kreative Momente erleben und der Fantasie freien Lauf lassen: Das bietet das Musik-Theaterstück „Nuvola“ vom Künstler-Projekt Conarte.
Eingeladen sind alle Familien mit Kindern ab 3 Jahren – nicht nur zur Theateraufführung, sondern auch zur anschließenden Bastelaktion und Kaffee und Kuchen. Die Veranstaltung, die von allen Rosenheimer Familienstützpunkten organisiert wird, hat freien Eintritt auf Spendenbasis.
Los geht es um 14:30 Uhr im Familienstützpunkt ZeitRaum, Innsbruckerstraße 3, 83022 Rosenheim. Anmelden kann man sich unter Telefon 08031/ 7989445 oder per E-Mail an zeitraum@nh-rosenheim.de.

Weitere Infos gibt es hier: „NUVOLA“ Familientheater | Familien Rosenheim.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Copyright Dipl.-Ing.(FH) , Alexander Killer, Pressefoto & Multimedia)

Bartgeier kehren zum Königssee zurück: Fortschritte beim Wiederansiedlungsprojekt in den Berchtesgadener Alpen

Bartgeier kehren zum Königssee zurück: Fortschritte beim Wiederansiedlungsprojekt in den Berchtesgadener Alpen

Berchtesgaden / Bayern – Im Nationalpark Berchtesgaden werden derzeit wieder mehrere Bartgeier beobachtet. Einige der ausgewilderten Jungvögel sind in die Region rund um den Königssee zurückgekehrt – ein wichtiger Schritt für das Wiederansiedlungsprojekt des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern und des Nationalparks.

In den vergangenen Wochen sind im Gebiet des Nationalpark Berchtesgaden wiederholt mehrere Bartgeier gesichtet worden. Einige der zuvor ausgewilderten Jungvögel halten sich derzeit im Schutzgebiet und in der Umgebung auf.
„In den vergangenen Wochen haben wir bei guten Bedingungen regelmäßig mehrere Bartgeier gleichzeitig im Gebiet beobachtet“, freut sich Nationalpark-Projektleiter Ulrich Brendel. „Nepomuk, Wiggerl und Generl sind lange Zeit gemeinsam über dem Königssee in Sichtweite zu Vinzenz gekreist, der sich aktuell im nur wenige Kilometer entfernten Tennengebirge aufhält.“

Nach Angaben der Projektverantwortlichen profitieren die Tiere in den Wintermonaten von guten Nahrungsbedingungen in der Region. Bartgeier ernähren sich als reine Aasverwerter im Erwachsenenalter hauptsächlich von Knochen und Knochenmark.

Bartgeier-Dame Recka mit Partner im Nationalpark Hohe Tauern

Auch die 2022 ausgewilderte Bartgeier-Dame Recka sorgt für Aufmerksamkeit. Sie hat sich im Nationalpark Hohe Tauern mit einem älteren Männchen zusammengetan.
„Unsere etwas frühreife Recka hat sich im Nationalpark Hohe Tauern mit einem dort ansässigen, älteren Männchen zusammengetan. Beide haben sich bereits gepaart und bauen gemeinsam an einem Horst“, verrät LBV-Projektleiter Toni Wegscheider.
Eine erfolgreiche Brut wird jedoch in diesem Jahr noch nicht erwartet, da Bartgeier in der Regel erst im Alter von etwa sechs Jahren geschlechtsreif werden.

Jungvögel verteilen sich im Alpenraum

Weitere ausgewilderte Bartgeier halten sich derzeit ebenfalls in den nördlichen Kalkalpen auf. Die Jungvögel Sisi, Dagmar und Luisa wurden in den vergangenen Monaten im Karwendel sowie in den Lechtaler Alpen beobachtet.
Damit bewegen sich mehrere der seit 2022 ausgewilderten Tiere in Regionen bis zu etwa 190 Kilometer Luftlinie vom Auswilderungsort entfernt.

Hoffnung für die Wiederansiedlung in den Ostalpen

Das Wiederansiedlungsprojekt des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern und des Nationalpark Berchtesgaden verfolgt das Ziel, stabile Brutpopulationen in den Ostalpen aufzubauen.
„Ziel des Wiederansiedlungsprojektes von Nationalpark und LBV sind Reviergründungen östlich des Bartgeier-Kerngebiets, das aktuell noch in den westlichen Alpen in Frankreich und in der Schweiz liegt. Unsere Jungvögel zeigen uns, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind“, erklärt Ulrich Brendel.

Bartgeier-Beobachtungen online melden

GPS-Sender übermitteln die Aufenthaltsorte der im Nationalpark Berchtesgaden ausgewilderten Junggeier regelmäßig an eine zentrale Datenbank, einzusehen auf den Webseiten von Nationalpark und LBV unter www.lbv.de/bartgeier-auf-reisen. Dennoch ist das Bartgeier-Team auf Sichtungen angewiesen: Wer Bartgeier entdeckt, wird gebeten, die Beobachtungen mit Angaben zu Ort und Zeit und – sofern möglich – Fotos oder Videos zu melden: bartgeier@npv-bgd.bayern.de oder unter www.lbv.de/bartgeier-melden.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)