Hilpoltstein / Bayern – Noch ist es draußen vielerorts kalt und ungemütlich, doch der Frühling steht bereits in den Startlöchern. Dann geht es auch in der Vogelwelt wieder rund und die Brutzeit beginnt. Um die Tiere in dieser sensiblen Phase nicht zu stören, appelliert der LBV, ab März auf den Schnitt von Hecken, Gebüschen und Gehölzen zu verzichten.
Wer noch größere Gehölzschnitte vornehmen möchte, sollte das deshalb möglichst schnell tun. „Ab 1. März ist das Schneiden von Hecken und Co. erst einmal gesetzlich verboten und das ist gut so: Im dichten Gestrüpp nisten und brüten viele Singvögel wie Amsel, Rotkehlchen, Gartengrasmücke und Heckenbraunelle. Zudem sind naturnahe Hecken auch ein wichtiger Lebensraum für andere Tiere wie Igel, Spitzmäuse, Erdkröten oder Blindschleichen“, erklärt die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson.
Die beste Zeit für eine Heckenpflege ist zur Vegetationsruhe von Oktober bis Februar, bevor im März bereits die ersten Vögel zu brüten beginnen. „Wenn die Hecke während der Brutzeit geschnitten wird, sind die Jungvögel aufgrund fehlender Zweige nicht mehr geschützt und so leichte Beute für Fressfeinde. Außerdem finden die Altvögel keine sicheren Schlafplätze und auch Insekten, die in der Hecke leben, fehlen als wichtige Nahrungsquelle“, betont Angelika Nelson.
Zum Schutz der Natur schreibt der Gesetzgeber vor, dass Hecken im öffentlichen Raum sowie in privaten Gärten zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht radikal geschnitten werden dürfen. „Kleine Verschönerungen an der Hecke, sogenannte leichte Form- und Pflegeschnitte, sind in diesem Zeitraum in Ordnung. Aber mit Vorsicht. Dabei ist es wichtig, vorher zu überprüfen, ob und wo Vögel in dem Gebüsch brüten und ob kleine Säugetiere sich dort Futtervorräte angelegt haben“, so die LBV-Biologin.
Optimale Heckenpflege
Damit naturnah angelegte Hecken alle Funktionen als Sichtschutz und Lebensraum für Tiere erfüllen, sollten sie gepflegt werden. Darunter versteht man eine Verjüngung der Hecke. Denn überaltern die Hecken, tragen sie kaum mehr Früchte, werden innen kahl oder sterben ab. Eine sachgerechte Pflege erfolgt, indem in Abschnitten von 20 bis 30 Meter alle Sträucher der Hecke bis auf wenige Zentimeter Höhe abgeschnitten werden. Wichtig ist es, eine Heckenreihe nicht komplett zu entfernen. Stattdessen sollten Heckenabschnitte im Wechsel stehen bleiben, damit ein Teil des Lebensraums immer vorhanden bleibt. „Nicht fachgerecht ist auch der Einsatz von Geräten, die Äste und Zweige nicht sauber abschneiden, sondern regelrecht zerfetzen. Das schadet den Sträuchern“, erklärt die LBV-Biologin.
Gartenabfälle korrekt entsorgen
Um der Natur nicht zu schaden, sollten Gartenbesitzende außerdem einige Regeln bei der Entsorgung des Schnittguts beachten. Wenn Menschen ihre Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Landschaft entsorgen, ist das nicht nur illegal, sondern führt in manchen Fällen auch zu biologischen Problemen. „So können unter anderem gebietsfremde Pflanzen in das bestehende Ökosystem gelangen und heimische Arten verdrängen. Wer sich im Frühling an Maiglöckchen, Buschwindröschen oder Schlüsselblumen am Waldrand erfreut, sollte sich bewusst sein, dass schon eine dünne Schicht hier abgelagerter Gartenabfälle diese Vielfalt zerstören kann“, erklärt Angelika Nelson. Der LBV appelliert außerdem an die Bürger, die Gartenabfälle unter keinen Umständen offen zu verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt.
„Wir empfehlen den Grünschnitt auf dem Kompost im eigenen Garten zu entsorgen, denn in den vermeintlichen Abfällen sind wertvolle Nährstoffe gespeichert. Auch die Anlage einer Benjes-Hecke, dabei werden Zweige, Äste und Gehölzmaterial locker aufeinandergeschichtet, ist eine gute Option“, so die LBV-Expertin. Alternativ können Gartenabfälle bei kommunalen Grüngut-Annahmestellen kostenlos abgegeben werden, vielerorts ist auch die Entsorgung in der Biomülltonne möglich. Dabei ist es wichtig, auf lokale Regelungen zu achten
Weitere Informationen unter www.lbv.de/hecken.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)