Öffentlicher Eislauf im ROFA-Stadion Rosenheim

Öffentlicher Eislauf im ROFA-Stadion Rosenheim

Rosenheim – Öffentlicher Eislauf und Schuleislauf finden in der kommenden Woche (KW 12) im städtischen Eisstadion Rosenheim zu folgenden Zeiten statt:

Montag, 16. März: 8 bis 11:50 Uhr
Dienstag, 17. März: 8 bis 9:40 Uhr und 11:20 bis 12:50 Uhr (Von 9:50 bis 11:10 Uhr Unterbrechung wegen Starbulls-Training)
Mittwoch, 18. März: 8 bis 9:40 Uhr und 11:20 bis 12:50 Uhr (Von 9:50 bis 11:10 Uhr Unterbrechung wegen Starbulls-Training)
Donnerstag, 19. März: 8 bis 9:40 Uhr und 11:20 bis 12:50 Uhr (Von 9:50 bis 11:10 Uhr Unterbrechung wegen Starbulls-Training)
Freitag, 20. März: 8 bis 9:50 Uhr und 11:10 bis 12:50 Uhr (Von 9:50 bis 10:40 Uhr Unterbrechung wegen Starbulls-Training)
Samstag, 21. März: Kein öffentlicher Eislauf
Sonntag, 22. März: 13 bis 14:30 Uhr

Schlittschuhe und Lernhilfen für Kinder können gegen Gebühr im Eisstadion ausgeliehen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

MorgenINNPULS – Schon gewusst?

MorgenINNPULS – Schon gewusst?

Freitag, 13. März – Guten Morgen!

Wusstest Du, dass das Licht der Sonne etwa 8 Minuten und 20 Sekunden braucht, um die Erde zu erreichen?
Das bedeutet: Wenn Du morgens die Sonne siehst, blickst Du eigentlich in die Vergangenheit – nämlich auf das Licht, das vor einigen Minuten von der Sonne ausgesendet wurde.
Eine kleine Erinnerung daran, wie riesig die Entfernungen im Weltall sind.

Vielleicht nimmst Du Dir heute einen Moment Zeit, bewusst ins Licht zu schauen und den neuen Tag zu begrüßen.

Wir wünschen Dir einen hellen und inspirierenden Start in den Tag! 🌞
(Quelle: Artikel Josefa Staudhammer / Beitragsbild: re)

Rosenheimer Energiedialoge: „Wie heizen wir in Zukunft?“

Rosenheimer Energiedialoge: „Wie heizen wir in Zukunft?“

Rosenheim – Wie sieht die Wärmeversorgung von morgen aus? Am Dienstag, 24. März, laden die Rosenheimer Energiedialoge ab 19 Uhr zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in die FOS/BOS Rosenheim (Westerndorfer Str. 45, 83024 Rosenheim) ein. Bereits ab 17:30 Uhr öffnet eine begleitende Fachausstellung, bei der Besucher aktuelle Technologien, Heizsysteme und Sanierungslösungen kennenlernen können.

Im Mittelpunkt des Abends stehen die Zukunft klassischer und moderner Heizmethoden: Welche Rolle spielen Gas, Öl und Holz künftig noch? Welche alternativen Systeme sind effizient und klimafreundlich? Prof. Uli Spindler und Prof. Dr. Harald Krause von der Technische Hochschule Rosenheim beleuchten technische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte, ordnen diese in den Kontext der Klimaziele ein und diskutieren mögliche gesetzliche Änderungen, unter anderem im Hinblick auf die aktuelle Debatte um das Heizungsgesetz.

Anhand eines Praxisbeispiels zeigen die Experten, welche Einsparpotenziale durch unterschiedliche Sanierungsstufen von Gebäudehülle und Heiztechnik erzielt werden können. Im Anschluss an die Fachvorträge besteht Gelegenheit für Fragen, Diskussionen und direkten Austausch mit regionalen Fachbetrieben und Experten.
Eintritt frei – eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
(Quelle: Pressemitteilung Rosenheimer Solarförderverein e.V. / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen: Neuer Steuerbonus für Gewerkschaftsmitglieder

Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen: Neuer Steuerbonus für Gewerkschaftsmitglieder

Bayern / Rosenheim – Mitglieder von Gewerkschaften können bei der Steuererklärung künftig stärker profitieren. Darauf weist die IG BAU Oberbayern hin. Durch eine neue Regelung können Beschäftigte je nach Steuersatz einen Teil ihres Gewerkschaftsbeitrags zurückerhalten.

Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, kann in diesem Jahr erstmals zusätzlich Steuern sparen. Darauf macht die IG BAU Oberbayern aufmerksam. Nach Angaben der Gewerkschaft erhalten Mitglieder je nach persönlichem Steuersatz in der Regel zwischen 25 und 35 Prozent ihres Gewerkschaftsbeitrags über die Steuererklärung zurück.
Die Regelung gilt bundesweit und betrifft damit auch Beschäftigte in Rosenheim und der Region.

IG BAU sieht Vorteil für Arbeitnehmer

Aus Sicht der Gewerkschaft ist die steuerliche Entlastung eine positive Entwicklung für Beschäftigte.
„Mehr noch: Das ist ein zusätzlicher Anreiz für alle, in die Gewerkschaft zu kommen. Denn gute Löhne, ordentlicher Arbeitsschutz und vernünftige Arbeitszeiten fallen nicht vom Himmel. Außerdem ist bei der IG BAU – wie bei allen anderen Einzelgewerkschaften im DGB auch – immer ein Rechtsschutz inklusive“, sagt Dieter Pangerl, Bezirksvorsitzender der IG BAU Oberbayern.
Mehr dazu unter: www.dgb.de/service/ratgeber/steuertipps/
(Quelle: Pressemitteilung IG BAU Oberbayern / Beitragsbild: Copyright IG BAU, Tobias Seifert)

Torffrei gärtnern: LBV ruft in Bayern zum Schutz der Moore im eigenen Garten auf

Torffrei gärtnern: LBV ruft in Bayern zum Schutz der Moore im eigenen Garten auf

Bayern / Rosenheim – Zum Beginn der bundesweiten Aktionswoche „Torffrei Gärtnern“ am 13. März appelliert der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) an Hobbygärtner, beim Kauf von Blumenerde genauer hinzusehen und möglichst torffreie Produkte zu wählen. Ziel der Aktion ist es, Moore als wichtige Kohlenstoffspeicher und einzigartige Lebensräume besser zu schützen.

In vielen handelsüblichen Garten- und Blumenerden steckt Torf – ein Rohstoff, der über Jahrtausende in Mooren entstanden ist. Wird Torf abgebaut, gelangt der darin gespeicherte Kohlenstoff in die Atmosphäre.
„Moore gehören zu den effektivsten natürlichen Klimaschützern. Wird Torf abgebaut, entweichen große Mengen des über Jahrtausende gespeicherten Kohlenstoffs in die Atmosphäre“, erklärt Franziska Back, Pressereferentin beim LBV.

Wertvolle Lebensräume für seltene Arten

Moore sind nicht nur wichtig für das Klima, sondern auch für die Artenvielfalt. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, etwa für Sonnentau oder Moorfrösche.
Zwar ist der industrielle Torfabbau in Bayern inzwischen eingestellt, doch weiterhin wird Torf aus anderen Ländern importiert, beispielsweise aus dem Baltikum. Dort werden für den Abbau weiterhin wertvolle Moorflächen zerstört.

Viele Blumenerden enthalten Torf

Gerade im Frühjahr kaufen viele Menschen Blumenerde für Balkonkästen, Hochbeete und Gemüsebeete. Laut LBV ist vielen dabei nicht bewusst, dass ein Großteil der angebotenen Substrate Torf enthält.
„Der über Jahrtausende entstandene Torf ist viel zu kostbar, um ihn nur für einen Sommer als Pflanzsubstrat zu nutzen und anschließend zu entsorgen“, so Franziska Back vom LBV.

Dabei gibt es laut Naturschutzverband längst geeignete Alternativen. Torffreie Substrate bestehen häufig aus Mischungen aus Kompost, Rindenhumus und Holzfasern. Untersuchungen aus gärtnerischen Lehr- und Forschungseinrichtungen zeigen, dass diese Substrate für Hobbygärten ebenso geeignet sind wie torfhaltige Erde.
Verbraucher sollten jedoch genau auf die Kennzeichnung achten: Begriffe wie „torfreduziert“ oder „Bio-Erde“ bedeuten nicht automatisch, dass kein Torf enthalten ist.

Kompost nutzen und Erde wiederverwenden

Wer im eigenen Garten kompostiert oder Kompost aus kommunalen beziehungsweise gewerblichen Anlagen verwendet, kann diesen mit torffreier Blumenerde mischen und so den Nährstoffgehalt verbessern. Dadurch sinkt in vielen Fällen auch der Bedarf an zusätzlichem Dünger.
Auch ältere Pflanzerde muss nicht unbedingt entsorgt werden. „Pflanzerde lässt sich oft mehrfach verwenden, indem man sie vor der neuen Gartensaison mit frischem Kompost und organischem Dünger wie Hornmehl mischt“, sagt Franziska Back.

Auch beim Pflanzenkauf auf Torf achten

Ein weiterer Ansatzpunkt ist der Kauf von Pflanzen: Viele Jungpflanzen aus dem Handel wachsen in torfhaltigen Substraten. Wer Gemüse, Kräuter oder Blumen selbst aussät, kann daher besser kontrollieren, welche Erde verwendet wird.
Mit solchen einfachen Maßnahmen könnten Gartenbesitzer aktiv zum Schutz von Mooren beitragen.
„Wer torffrei gärtnert, schützt Klima und Artenvielfalt – und zeigt, dass Naturschutz schon im eigenen Garten beginnen kann“, so die LBV-Pressereferentin.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Freilinger & Geisler bleibt Premium-Partner der Starbulls Rosenheim

Freilinger & Geisler bleibt Premium-Partner der Starbulls Rosenheim

Rosenheim – Die Zusammenarbeit zwischen den Starbulls Rosenheim und dem regionalen Autohaus Freilinger & Geisler wird fortgesetzt. Das Unternehmen bleibt Premium-Partner des Rosenheimer Eishockeyclubs und setzt damit eine langjährige Partnerschaft mit dem Standort fort.

Freilinger & Geisler bietet moderne Mobilitätslösungen sowie verschiedene Dienstleistungen rund um Fahrzeugverkauf und Service an. 
„Freilinger & Geisler gehört seit vielen Jahren zu den verlässlichen Partnern an unserer Seite. Solche langfristigen Partnerschaften zeigen, wie stark der Rückhalt aus der regionalen Wirtschaft für den Eishockeystandort Rosenheim ist“, erklärt Darwin Kuhn, Leiter Sponsoring der Starbulls Rosenheim.
Die Starbulls Rosenheim bedanken sich für die Unterstützung und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit.
(Quelle: Pressemitteilung Starbulls Rosenheim e.V. / Beitragsbild: Christoph Sinzinger)

Fahrplanabweichungen im Netz Chiemgau-Inntal

Fahrplanabweichungen im Netz Chiemgau-Inntal

Holzkirchen / Landkreis Rosenheim – Bauarbeiten der DB InfraGO AG bedeuten vom 17. bis 22. März auf den Strecken München – Rosenheim – Salzburg/ Kufstein Haltausfälle, Fahrtzeitenänderungen und Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen.

Die DB InfraGO AG führt Bauarbeiten durch, die von Dienstag, 17., bis Sonntag, 22. März, Auswirkungen auf die Zugverbindungen der BRB im Netz Chiemgau-Inntal haben.

Auf der Strecke München Hauptbahnhof – Rosenheim – Salzburg kommt es vom 18. bis 21/22. März abends und nachts in beiden Richtungen bei einzelnen Verbindungen zu Teilausfällen im Bereich zwischen Übersee und Salzburg Hauptbahnhof sowie SEV mit Bussen zwischen Rosenheim und Grafing Bahnhof beziehungsweise München Ost. Bei je einer Verbindung pro Richtung wird am 21. März auch SEV zwischen Bad Endorf und Rosenheim eingesetzt. Die Busse fahren zu anderen Zeiten als die Züge im Regelfahrplan.

Auf der Strecke München Hauptbahnhof – Rosenheim – Kufstein kommt es vom 17. bis 20. März ganztags zum SEV zwischen Brannenburg und Kufstein in beiden Richtungen, teilweise bereits ab/ bis Rosenheim. Die Busse fahren zu anderen Zeiten als die Züge im Regelfahrplan. D
ie Baumaßnahme wurde seitens der DB InfraGO AG so kurzfristig angesetzt, dass es noch zu Änderungen im Ersatzfahrplan kommen kann. Fahrgäste werden daher gebeten, sich vor Reiseantritt über den aktuellen Stand zu informieren.

Fahrgäste finden auf der Webseite (www.brb.de) Sonderfahrpläne zum Download. Im Sonderfahrplan nicht aufgeführte Zugverbindungen fahren an allen Tagen ohne Abweichung nach dem Regelfahrplan.
(Quelle: Pressemitteilung BRB / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag in Rosenheim

Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag in Rosenheim

Rosenheim – Am Sonntag, 22. März lockt von 9 bis 18 Uhr wieder der Frühlingsmarkt in die Rosenheimer Innenstadt. Der Markt erstreckt sich vom Ludwigsplatz über das Mittertor, die Fußgängerzone und die Münchener Straße bis hin zur Bahnhofstraße.

Für den Markt haben sich zahlreiche Standbetreiber angemeldet. Neben einem breitgefächerten Warensortiment können sich die Marktbesucher an verschiedenen Imbissständen verköstigen. Aufgrund der Marktveranstaltung können auch die Einzelhandelsgeschäfte in der Zeit von 12 bis 17 Uhr öffnen.
Parallel zum Markt findet wieder der „Frühling in Rosenheim“ statt. Zahlreiche Schausteller präsentieren dabei ihre Buden rund um den Ludwigsplatz.

Wegen des Marktes sind am 22. März folgende Straßen von 6 bis 20 Uhr gesperrt: Ludwigsplatz; die Kufsteinerstraße zwischen Münchener Straße und Brixstraße; die Münchener Staße zwischen Kufsteinerstraße und Bahnhofstraße und dann weiter zwischen Samerstraße und Luitpoldstraße. Auch die Bahnhofstraße kann nicht befahren werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls)

Welche Tiere im Terrarium erlaubt sind

Welche Tiere im Terrarium erlaubt sind

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Wer sich für die Haltung von Reptilien, Amphibien oder Wirbellosen interessiert, sollte sich nicht nur mit Haltungsbedingungen und Technik beschäftigen, sondern auch mit den rechtlichen Grundlagen. Denn nicht jedes Tier darf in Deutschland einfach so gehalten werden.

In Deutschland ist die private Tierhaltung in Terrarien grundsätzlich erlaubt. Je nach Tierart, für die man sich entscheidet, gibt es aber verschiedene Vorgaben. Diese können sich auf Artenschutz und gefährliche Arten beziehen und aus Bundes- und Landesgesetzen oder kommunalen Regelungen stammen. Auch die Absprache im Mietverhältnis, ob die Haltung in der Wohnung erlaubt ist, kann zu Diskussionen führen. Der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil erklärt die wichtigsten Grundlagen.

Artenschutz auf Bundes- und internationaler Ebene

Beim Artenschutz gibt es verschiedene Ebenen. Auf Bundesebene regeln das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), welche Arten geschützt sind und ob es beispielsweise Melde- und Nachweispflichten gibt.

International greifen weitere Regelungen: Ziel des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) ist es, dass stark geschützte Arten nicht durch internationalen Handel gefährdet werden. In der EU-Artenschutzverordnung werden entsprechende Verkaufsregeln und Bescheinigungen umgesetzt. „Ist eine Art im Anhang A der EU-Artenschutzverordnung aufgeführt, gilt sie als streng geschützt – Halter müssen dann mit der CITES-Bescheinigung nachweisen können, dass sie die Tiere rechtmäßig erworben haben“, sagt Jurist Ackenheil. „Bei Tierarten im Anhang B der Verordnung benötigen Halter vom Züchter oder aus dem Zoofachhandel einen Herkunftsnachweis, der belegt, dass es sich bei dem Tier um eine Nachzucht handelt.“ Diese Nachweise sind auf Verlangen bei Behörden vorzulegen. Zudem greift eine Meldepflicht, die nur entfällt, wenn die Tierart in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung als Ausnahme geführt wird.

Der Schutzstatus von Tieren kann beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) unter www.wisia.de eingesehen werden. Seriöse Züchter und Fachhändler informieren zudem transparent, ob eine Art meldepflichtig ist und welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.

Gefahrenschutz auf Länderebene

Bei Gifttieren, darunter fallen beispielsweise einige Schlangen- und Skorpionarten, unterscheidet sich die Rechtslage je nach Bundesland. So wurde in Nordrhein-Westfalen erst 2025 ein Gesetz entfristet, das die Haltung von giftigen Tieren in privaten Haushalten dauerhaft verbietet. In etwa der Hälfte der Bundesländer gilt ein ähnliches Verbot oder es wird aktuell diskutiert. In den übrigen Ländern ist die Haltung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder unterliegt Genehmigungspflichten. Nur in Baden-Württemberg und Sachsen gibt es bislang keine landesweiten Regelungen.

Sogenannte gefährliche Tiere sind ebenfalls von Verordnungen erfasst, die sich landesweit oder auf kommunaler Ebene unterscheiden können. Darin können Vorgaben zu Tierarten, Sicherheitsmaßnahmen oder Anzeige- und Genehmigungspflichten vorgeschrieben sein. Interessierte sollten sich daher immer bei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde informieren. Für gefährliche Tiere sind das üblicherweise die Ordnungsämter, beim Artenschutz die unteren Naturschutzbehörden.

Terrarien im Mietrecht

„Grundsätzlich darf die Haustierhaltung in der Mietwohnung nicht pauschal verboten werden. Das gilt in erster Linie für übliche Haustiere wie Katzen, Vögel und Fische. Auch herkömmliche Terrarientiere wie Frösche oder Geckos, von denen keine Gefahr ausgeht, gehören in diese Gruppe und ihre Haltung darf nicht grundsätzlich untersagt werden“, erklärt Anwalt Ackenheil. „Ungewöhnliche und vor allem potenziell gefährliche Tiere wie Würgeschlangen oder Giftspinnen sind bei einer pauschalen Erlaubnis jedoch nicht miteingeschlossen. Hier braucht es immer die Zustimmung des Vermieters.“ Sicherheitsbedenken, bauliche Veränderungen, um diesen entgegenzuwirken oder eine zu umfangreiche Haltung müssen dann im Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich sollten Interessierte sich daher schon vor dem Kauf informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung einer bestimmten Tierart in ihrer Wohnung und an ihrem Wohnort erlaubt ist. Erst wenn das geklärt ist, kann das Abenteuer Terrarium beginnen.
(Quell: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Apotheken-Protest in München: Bayerische Apotheker warnen vor weiteren Schließungen

Apotheken-Protest in München: Bayerische Apotheker warnen vor weiteren Schließungen

Bayern / München / Rosenheim – Apotheker aus ganz Bayern wollen am 23. März in München gegen wirtschaftlichen Druck und drohende Apothekenschließungen protestieren. Für eine Kundgebung am Odeonsplatz bleiben viele Apotheken zeitweise geschlossen, die Versorgung wird über Notdienste sichergestellt.

Bayerns Apotheker rufen am 23. März von 12 bis 14 Uhr zu einer Protestkundgebung am Odeonsplatz in München auf. Die Aktion ist Teil eines bundesweiten Protesttages mit weiteren Kundgebungen in Berlin, Düsseldorf und Hannover.
Nach Angaben des Bayerischer Apothekerverband sollen viele Apotheken an diesem Tag geschlossen bleiben. Die Versorgung der Bevölkerung werde jedoch durch Notdienst-Apotheken gewährleistet.

Zahl der Apotheken deutlich gesunken

Hintergrund der Proteste ist die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken. „Wir wehren uns dagegen, dass die Apotheken kaputtgespart werden. Unsere Kosten sind in den vergangenen 13 Jahren um 65 Prozent gestiegen – die Vergütung stagniert“, erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes.
„Seit 2013 haben fast 20 Prozent der Apotheken aufgeben müssen. Allein in Bayern ist in diesem Zeitraum die Zahl von 3.304 auf 2.616 gesunken. Und ein Ende dieser brandgefährlichen Schließungswelle ist nicht absehbar.“

Forderung nach höherer Vergütung

Das Honorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird staatlich festgelegt und liegt derzeit bei 8,35 Euro pro Packung. Laut Koalitionsvertrag ist eine Erhöhung auf 9,50 Euro vorgesehen.
„Die Politik muss jetzt zu ihrer Zusage stehen. Ohne Wenn und Aber. Sonst wird die Versorgungslage für viele Menschen kritisch“, so Hubmann.

Kritik an geplanten Gesetzesänderungen

Auch geplante Änderungen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) stoßen auf Kritik. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Apotheken zeitweise ohne ständig anwesende Apotheker betrieben werden können.
Hubmann warnt: „Apotheken ohne Apotheker sind ein gefährlicher Irrweg. Verlierer wären Patienten – und die Arzneimitteltherapiesicherheit.“
Bereits Ende Januar startete die bundesweite Kampagne „Uns gibt es nicht zum Nulltarif!“. Zusätzlich läuft eine Online-Petition zur Stärkung und zum Erhalt der Apotheken.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerischer Apothekerverband e. V. / Beitragsbild: Symbolfoto re)

230 Nachwuchsretter beim Kreiswettbewerb der Wasserwacht in Prien

230 Nachwuchsretter beim Kreiswettbewerb der Wasserwacht in Prien

Prien / Landkreis Rosenheim – Rund 230 Kinder und Jugendliche haben beim Kreiswettbewerb der Jugend der BRK-Wasserwacht in Prien am Chiemsee ihr Können unter Beweis gestellt. Neben Schwimm- und Rettungsdisziplinen standen Teamarbeit und Erste-Hilfe-Aufgaben im Mittelpunkt des Wettkampfwochenendes.

Austragungsorte des Kreiswettbewerbs waren die Franziska-Hager-Schule sowie das Erlebnisbad Prienavera.
Zum Auftakt absolvierten die Teilnehmer im Alter von acht bis 16 Jahren verschiedene Schwimmdisziplinen. Insgesamt nahmen 230 Kinder und Jugendliche sowie Betreuer und Helfer an der Veranstaltung teil.

Rettungswissen und Erste Hilfe gefragt

Neben sportlichen Leistungen mussten die Teams auch ihr Wissen und praktische Fähigkeiten unter Beweis stellen. Dazu gehörten Aufgaben wie das Versorgen von Verletzten, die Betreuung von Patienten sowie eine fachgerechte Reanimation.

Auch typische Inhalte der Wasserwacht-Ausbildung wurden geprüft, darunter Knotenkunde und Rettungstechniken. Das Sonderthema des diesjährigen Wettbewerbs war die Organisation der Wasserwacht, damit die Nachwuchsretter die Strukturen ihrer Ortsgruppen besser kennenlernen.

Gemeinschaftserlebnis für die Jugendlichen

Neben den Wettkämpfen spielte auch das Gemeinschaftserlebnis eine wichtige Rolle. Viele Teilnehmer übernachteten gemeinsam mit ihrer Ortsgruppe in der Turnhalle und tauschten sich mit Jugendlichen aus anderen Gruppen aus dem Landkreis aus.
Bei der abschließenden Siegerehrung erhielt jedes Kind eine Medaille.

Bad Aibling qualifiziert sich für Bezirkswettbewerb

Als Gesamtsieger setzte sich die Ortsgruppe Bad Aibling in allen drei Altersgruppen durch. Damit haben sich die drei Mannschaften für den Bezirkswettbewerb Oberbayern qualifiziert.

In ihren Grußworten würdigten stellvertretender Landrat Josef Huber, Kreiswasserwacht-Vorsitzender Stefan Rotter, Freddy Eisner, stellvertretender Vorsitzender des BRK-Kreisverbandes Rosenheim, sowie Werner Vietz, Vorsitzender der gastgebenden Ortsgruppe Prien, die Leistungen der Kinder sowie das Engagement der ehrenamtlichenBetreuer.
Ein besonderer Dank galt außerdem der Gemeinde Prien am Chiemsee und der Leitung des Erlebnisbads Prienavera für die kostenfreie Bereitstellung der Veranstaltungsorte.
(Quelle: Pressemitteilung BRK Kreisverband Rosenheim / Beitragsbild: Rettungsschwimmen – ein Teil des Wettbewerbs Copyright BRK Kreisverband Rosenheim)

Vortrag in Rosenheim: Ernährung bei Demenz im Fokus

Vortrag in Rosenheim: Ernährung bei Demenz im Fokus

Rosenheim – Das Netzwerk Generation 55 plus lädt am 25. März zu einer Informationsveranstaltung in Rosenheim ein. Im Katholisches Bildungswerk Rosenheim geht es um das Thema „Ernährung bei Demenz“ und praktische Tipps für betreuende Angehörige.

Unter dem Titel „Ernährung bei Demenz – ausgewogen begleiten als Betreuende“ informiert Diplom-Ökotrophologin Christina Lipp-Himmer über verändertes Ess- und Trinkverhalten bei Menschen mit Demenz sowie mögliche Risiken durch Mangelernährung.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Angehörige und Interessierte der Generation 55plus. Neben fachlichen Informationen bietet der Termin auch Raum für Fragen und Austausch.

Der Vortrag findet am Mittwoch, 25. März, von 16 bis 17:30 Uhr im Katholisches Bildungswerk Rosenheim, Pettenkoferstraße 5, in Rosenheim statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Anmeldung ist bis zum 23. März erforderlich bei Christiane Huebner vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Telefon 08031/3004-1209, E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de.
(Quelle: Pressemitteilung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)