Rosenheim – Wohnraum ist in Rosenheim ein rares Gut. Die SPD-Stadtratsfraktion fordert deshalb die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung – diese greift auch, wenn eine Wohnung zu lange leer steht. Bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am gestrigen Dienstag ( 15.10.2024) stieß der Antrag bei den anderen Fraktionen und der Stadtverwaltung aber auf keine Gegenliebe.
Einige Städte in Bayern haben bereits eine Zweckentfremdungssatzung, darunter Großstädte wie München, Nürnberg und Regensburg aber auch kleinere Städte wie Murnau oder Fürstenfeldbruck.
Nach Meinung der SPD-Stadtratsfraktion ist es nun an der Zeit, dass sich auch die Stadt Rosenheim mit diesem Thema auseinandersetzt. Schließlich zähle Rosenheim nach der Mieterschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung zu den Städten, in denen die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“.
Die Stadtverwaltung hat sich in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss aber dennoch klar gegen die Einführung einer kommunalen Zweckentfremdungssatzung ausgesprochen. Eine Rolle bei der Argumentation spielte der Zensus 2022. Demnach liegt die Leerstandsquote in der Stadt Rosenheim bei 1,99 Prozent – die niedrigste der kreisfreien Städte in Rosenheim. Zum Vergleich: die Leerstandsquote in Hof liegt bei 7,80 Prozent, in Passau bei 5,66 Prozent, in Landshut bei 4,15 Prozent und bei Kempten bei 2, 91 Prozent.
Leerstand in Rosenheim: 716 Wohnungen, davon 537 länger als 3 Monate
Bildhafter wird diese Quote mit Blick auf den Wohnungsmarkt. Stand 2022 standen in der Stadt Rosenheim 716 Wohnungen leer, davon 537 länger als drei Monate. „Das wäre Wohnraum für gut 1000 Wohnungssuchende“, rechnete Ricarda Krüger von der SPD-Stadtratsfraktion vor. Nach Meinung von Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März ist es aber auch wichtig, die Gründe für die Leerstände zu sehen: „Da steht in vielen Fällen oftmals Sanierung, Abriss, Neubau oder Umzug an“. Eine zusätzliche Regelung sei deshalb nicht empfehlenswert.
So sieht das auch CSU-Fraktionsvorsitzender Herbert Borrmann. „Ich glaube nicht, dass es Wohneigentümer gibt, die eine Wohnung einfach so leer stehen lassen, nur weil sie keine Mieter wollen“, meinte er. Eine Zweckentfremdungssatzung bewertet er darum als „absolut nicht zielführend“.
Keine Zustimmung für den SPD-Antrag gab es auch aus den Reihen der Grünen und der Freien Wähler. „Das macht meiner Meinung nach keinen Sinn“, so Anna Rutz von den Rosenheimer Grünen. Robert Multrus, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, sieht in dieser Satzung einen „sehr massiven Eingriff ins Eigentumsrecht“.
Diesen Punkt führte auch die Stadtverwaltung in ihrer Argumentation auf. Die Flexibilität der Immobilieneigentümer werde bei der Einführung einer kommunalen Zweckentfremdungssatzung eingeschränkt: „Dies kann sich negativ auf die Investitionsbereitschaft der Immobilieneigentümer auswirken“. Obendrein sieht die Stadtverwaltung auch einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Einführung dieser Satzung. Mit einer Gegenstimme (Ricarda Krüger von der SPD) wurde der Antrag abgelehnt.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)