Führerscheintausch: Alte Kartenführerscheine verlieren Gültigkeit
Rosenheim – Mit dem gestrigen Montag, 19. Januar 2026, haben alle Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit verloren. Fahrer, die ihren Führerschein noch nicht umgetauscht haben, behalten weiterhin ihre Fahrerlaubnis. Betroffen ist nur das Führerscheindokument selbst, der Umtausch muss nachgeholt werden.
Bereits im Januar 2025 endete die erste Phase des Umtausches für Papierführerscheine von Fahrern mit Geburtsjahr ab 1953. Seit Beginn der Aktion im Jahr 2021 wurden im Landkreis Rosenheim mehr als 35.000 Papierführerscheine in den neuen EU-Kartenführerschein umgeschrieben.
In der zweiten Phase des Umtausches gilt:
- Kartenführerscheine aus den Jahren 2002–2004 müssen bis spätestens 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
- Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
- Fahrer, die vor 1953 geboren sind, haben ebenfalls bis 19. Januar 2033 Zeit.
Termine und Antragstellung
Für den persönlichen Umtausch im Verkehrszentrum des Landkreises Rosenheim (Äußere Oberaustraße 4, Rosenheimer Aicherpark) werden benötigt:
- bisheriger Führerschein
- gültiger Personalausweis
- biometrisches Passbild (das digitale Passbild aus dem Ausweis kann nicht verwendet werden)
Termine können einen Monat im Voraus online reserviert werden: https://terminreservierung.lra-rosenheim.de/
Alternativ kann der Führerschein online beantragt werden. Nach der Antragstellung muss der Führerschein postalisch an die Führerscheinstelle gesandt werden, der neue Führerschein wird anschließend direkt von der Bundesdruckerei verschickt:
https://www.landkreis-rosenheim.de/antrag-umtausch-eu-kartenfuehrerschein/#/
Für den Online-Antrag werden Führerschein, Personalausweis, Unterschrift und ein Passbild als Bilddatei benötigt. Die Antragstellung erfordert eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und die Nutzung der AusweisApp, Bayern-ID oder eines Bund-Nutzerkontos.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa zwei Wochen, kann aber in der Nähe der Stichtage auf bis zu fünf Wochen steigen.
Hintergrund
Die Umtauschaktion folgt einer EU-Richtlinie, die fälschungssichere Führerscheindokumente vorsieht. Alle Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht sein. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert und wird in die neuen EU-Fahrerlaubnisklassen übertragen.
Der neue Kartenführerschein wird mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt. Dadurch wird das Passfoto regelmäßig aktualisiert. Die Fälschungssicherheit soll dadurch deutlich erhöht werden. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen sind alte Führerscheine in Deutschland und im EU-Ausland ungültig. Bei Kontrollen drohen Bußgelder.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)