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BBV fordert Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Kühe im Schnee

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. Dezember 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

München / Bayern – Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigt sich enttäuscht, dass „trotz bisheriger Erfolge bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes nun weitere Verschärfungen auf die Tierhalter zu kommen.

Dazu betont Bauernpräsident Günther Felßner: „Unsere Landwirte bekennen sich klar zum Ziel, den Antibiotikaeinsatz auf das therapeutisch notwendige Maß zu begrenzen. Die Menge eingesetzter Antibiotika in der Landwirtschaft konnte dadurch innerhalb der letzten zehn Jahre bereits um 65 Prozent verringert werden. Das ist allein dem gewissenhaften und verantwortungsbewussten Handeln unserer Tierhalter und Tierärzte zu verdanken.“

„Kranke Tiere
adäquat behandeln“

Die in der aktuellen Gesetzesänderung enthaltene pauschale Forderung der Antibiotikareduktion um 50 Prozent – noch dazu ohne Bezugsgröße – ist aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes aber völlig inakzeptabel. Felßner: „Dies ignoriert die bisherigen Erfolge in der Antibiotikareduzierung. Außerdem gebietet es der Tierschutz, kranke Tiere adäquat zu behandeln, wozu bei Bedarf auch der Einsatz von Antibiotika gehört. Eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes auf Null ist somit weder möglich noch zielführend.“

Sehr problematisch sieht der BBV zudem die Kurzfristigkeit der Umsetzung, die letztendlich auf dem Rücken der Tierhalter ausgetragen werde. Zwischen der finalen Verabschiedung der Gesetzesänderung und dem Inkrafttreten am 1- Januar 2023 liegen würden gerade mal zwei Wochen liegen. „Eine reibungslose Umsetzung ist damit praktisch unmöglich“, sagt Felßner. Kritikwürdig sei auch die zusätzliche Bürokratie, die nun insbesondere auf die neu eingeführten Bereiche wie beispielsweise die Milchkuhhaltung zukomme. „Der zusätzliche Dokumentationsaufwand stellt die Nutztierpraxen, die in einigen Regionen bereits mit einem verschärftem Tierärztemangel zu kämpfen haben, vor eine erhebliche Herausforderung“, mahnt Felßner.

Inhaltlich gäbe es noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte an der Gesetzesänderung, wie die Einführung von Gewichtungsfaktoren bei der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit. So werde beispielsweise die Anzahl der Behandlungstage beim Einsatz von kritischen Antibiotika wie Colistin mit dem Faktor drei multipliziert. Die Gewichtung führe zu einem deutlichen Anstieg der individuellen Therapiehäufigkeit und damit zu einer ungerechtfertigten Bestrafung der Tierhalter.

„Leidtragende sind
wieder einmal die Tierhalter“

Felßner weist darauf hin, dass der Bauernverband seine Forderungen an verschiedenen Stellen des Gesetzgebungsprozesses angebracht und dabei immer wieder mit Nachdruck Verbesserungen gefordert sowie vor neuer überbordender Bürokratie gewarnt habe. Felßner: „Leider hat die Politik dies weitgehend ignoriert. Dabei sind die Leidtragenden wieder einmal insbesondere unsere Tierhalter.“
(Quelle: Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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