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Bundespolizeidirektion München: Exhibitionist war „alter Bekannter“

Symbolfoto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Juni 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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München  – Sowohl am Mittwoch (11.6.2025) als auch am Donnerstag (12.6.2025) griff sich ein 29-jähriger aus Garching bei München in einem Zugabteil in die Hose. Bei dem Exhibitionisten handelte es sich um einen „alten Bekannten“ der Bundespolizei. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gestern vermeldete die Bundespolizei per Pressemitteilung einen Unbekannten, der im RE 3 an seinem Geschlechtsteil masturbierte. Am Donnerstag (12. Juni) trat er im gleichen Zug erneut auf und siehe da, es handelte sich um einen „alten Bekannten“.
Geholfen hatten Bilder der Videoaufzeichnungen am Hauptbahnhof und eine 29-jährige Deutsche, die er gegen 19:40 Uhr sexuell belästigt hatte.

Wie schon am Vortag saß er in einem Viererabteil, ihm gegenüber die 29-Jährige aus Garching bei München. Wieder blätterte er in einem Magazin und griff sich schon kurz nach Abfahrt des Zuges in Freising in die Hose. Die 29-jährige Physiotherapeutin der Forensik hatte im Smartphone (mit Ohrhörern) einen Film angesehen. Als sie das Tun des Mannes aus Augsburg erkannte, unterbrach sie den Film und begann seine Handlungen (unbemerkt) mit dem Handy zu filmen. Zudem verwickelte sie ihn in ein Gespräch, in dessen Verlauf er mit seinen Handlungen aufhörte. Dann wechselte die 29-Jährige ihren Platz.
Nachdem die Zugbegleiterin des RE 3 (Passau – München) im Kontaktraum der Bundespolizei am Hauptbahnhof erschien und den Vorfall schilderte, trafen Beamte den 65-Jährigen am Bahnsteig 24 an und nahmen ihn mit zur Dienststelle. Die 29-Jährige hatte ihn am Bahnsteig nochmals angesprochen und damit aufgehalten.
Schnell stellte sich heraus, dass es sich um die Person vom Vortag handelte. Außerdem hatte der Mann schon wiederholt wegen gleicher Delikte polizeilichen Kontakt und war deswegen auch bereits strafrechtlich verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft München I beauftragte die Bundespolizei mit Ermittlungen wegen exhibitionistischen Handlungen und entschied auf Freilassung des Augsburgers nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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