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„Fairen Welthandel stärken“

Dr. Beate Burkl rechts im Bild und Dr. Bärbel Kofler links im Bild

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

31. Juli 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – „Fairen Welthandel stärken – in Rosenheim und Europa: Was bringt uns das europäische Lieferkettengesetz?“ Zu diesem Vortrag begrüßte Dr. Beate Burkl, Vorsitzende des Fördervereins Fairtrade-Stadt Rosenheim  die parlamentarische Staatsekretärin der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Bärbel Kofler, MdB, als Referentin.

Burkl (rechts im Beitragsbild) stellte in ihren einführenden Worten die Traunsteiner SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Kofler (links im Beitragsbild) vor. Seit 2005 ist Kofler in der Entwicklungspolitik tätig, war lange Jahre die entwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, von 2016 bis 2021 die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung und ist seit Dezember letzten Jahres Parlamentarische Staatssekretärin bei Ministerin Svenja Schulze im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ).
Bärbel Kofler stellte in ihrem Vortrag eingangs das deutsche Lieferkettengesetzt in seinen Grundzügen vor. Durch das im vergangenen Jahr zum Ende der letzten Legislaturperiode nach langem Ringen gegen
große Widerstände verabschiedete Gesetz hat das Ziel, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. „Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Menschenrechte müssen in den
Lieferketten eingehalten werden

Laut dem Kinderhilfswerk Unicef arbeiten 160 Millionen Kinder vor allem in den Entwicklungsländern teils
unter unmenschlichen Bedingungen. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene“, erläuterte Kofler.
Mit Blick auf eine europäische Regelung machte Kofler deutlich: „Wir wollen nun auf der Basis der in unterschiedlichen Ländern bereits bestehenden Regelungen zu den Lieferketten das Beste zusammenführen um eine Richtlinie für starke europaweite Regelungen für Lieferketten zu entwickeln. Ich bin optimistisch, dass uns das in den kommenden Jahren auch gelingen wird.“
In der lebhaften Diskussion ging es dann in die Details des ab 2023 geltenden deutschen Lieferkettengesetzes alle Branchen und ob alle Branchen unter das Gesetz fallen. „Ja, das Gesetz gilt für alle Branchen und die im Gesetz geregelten Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette“, so Kofler. Auch die Frage nach der Kontrolle des Gesetzes, die im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt ist, kam zur Sprache. Kofler erläuterte auch die Hintergründe, warum das deutsche Lieferkettengesetz ab 2023 nur für Betriebe ab 3000 Mitarbeiter gelte und erst ab 2024 die Grenze dann auf 1000 Beschäftigte fallen werde. Dies sei ein Kompromiss gewesen, den man mit dem damaligen Koalitionspartner habe eingehen müssen, so Kofler.
(Quelle: Pressemitteilung Förderverein Fairtrade-Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Förderverein Fairtrade-Stadt Rosenheim)

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