Fürth / Bayern – Am 15. August wird das Hochfest „Mariä Himmelfahrt“ gefeiert. In bayerischen gemeinden dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben – und da gibt es heuer bei 8 Gemeinden Änderungen.

Eine Übersicht, in welchen bayerischen Gemeinden „Mariä Himmelfahrt“ 2025 ein gesetzlicher Feiertag it. Grafik: Bayerisches Landesamt für Statistik
Mit der Feststellung der Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2022 ergeben sich, laut Auskunft des Bayerischen Landesamt für Statistik, für acht Gemeinden in Bayern Änderungen beim Feiertag Mariä Himmelfahrt. Sechs Gemeinden erhalten den Feiertag hinzu, in zwei Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt nicht mehr gesetzlicher Feiertag, aber nach Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) geschützt. In 1 708 von insgesamt 2 056 bayerischen Gemeinden ist der 15. August ein gesetzlicher Feiertag, in 348 dagegen nicht.
Mariä Himmelfahrt in Bayern: Änderungen in acht Gemeinden
Im Vergleich zu den Verhältnissen nach dem Zensus 2011 ist „Mariä Himmelfahrt“ ab dem Jahr 2025 in den Kommunen Baiersdorf, Marktrodach, Memmingerberg, Oettingen in Bayern, Schwebheim und Weisendorf ein Feiertag. Baiersdorf und Memmingerberg hatten im Gegensatz zu den anderen vier genannten Gemeinden vor der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 noch die Voraussetzungen für den Feiertag erfüllt und erhalten den Feiertag ab diesem Jahr wieder.
In den Gemeinden Marktschorgast und Seßlach ist hingegen der 15. August nach der neuen Feststellung kein gesetzlicher Feiertag mehr, weil dort zum Stichtag des Zensus am 15. Mai 2022 mehr evangelische als katholische Personen ihren Hauptwohnsitz haben.
Gesetzlicher Feiertag in Altbayern, unterschiedliche Lagen in Franken
Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung überwiegt, zeichnet sich im Norden Bayerns ein deutlich heterogeneres Bild ab: speziell in Ober- und Mittelfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder. Dort ist „Mariä Himmelfahrt“ in 54,2 bzw. 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Grafik: Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto: re)
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