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LBV: Kriterien für Wolf-Abschuss nicht erfüllt

Wolf im Schnee

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Januar 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Hilpolstein / Rosenheim / Traunstein / Berchtesgadener Land Der Wolf ist in Oberbayern zurück und damit die Frage da, was tun mit diesem Wildtier, dass bereits im Dezember mehrere Weidetiere und Gehegewild in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land gerissen hat (wir berichteten). Die Landespolitik fordert schnelle Konsequenz – also den Abschuss. Kritik an diesem Plan kommt nun vom bayerischen Naturschutzverband LBV. „Der Bayerische Aktionsplan Wolf schließt grundsätzlich den Abschuss eines Tieres ausdrücklich nicht aus. Die Kriterien sehen wir im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Nach den bisher bekannten Informationen seien in allen Fällen weder Menschen gefährdet gewesen, noch seien die gerissenen Tiere konsequent mit einem wolfsabweisenden Zaun geschützt worden. Die Expertenkommission Wolf am Bayerischen Landesamt für Umwelt sei in mindestens drei Fällen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tiere zumutbar gezäunt hätten werden können und die mangelnde Ausführung der Zäunung ein leichtes Eindringen des Wolfes ermöglicht habe.

„Gegen politische Aufweichung
des Aktionsplans“

„Der LBV steht uneingeschränkt für die  Umsetzung des mit allen Beteiligten gemeinsam entwickelten Bayerischen Aktionsplan Wolf. Gegen eine politische Aufweichung des Aktionsplan Wolf wehren wir uns vehement“, so Schäffer. Die darin festgelegten Kriterien für eine Entnahme eines Wolfes sind klar definiert und in diesem konkreten Fall nicht abschließend gegeben“, stellt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer fest.

Die Landkreise Traunstein und Rosenheim seien bereits in die Förderkulisse für den Herdenschutz aufgenommen worden. Diese eröffne den Tierhaltern die Möglichkeit, sich insbesondere wolfsabweisende Zäune vom Freistaat zu 100 Prozent fördern zu lassen. „Nach den dem LBV vorliegenden Informationen hatten die nun betroffenen Tierhalter von diesem Angebot kaum Gebrauch gemacht, und so waren ihre Zäune nicht wolfsabweisend, wie schon bei ähnlichen Zwischenfällen im März bei Betzenstein im Landkreis Bayreuth“, so der Wortlaut in der aktuellen Pressemitteilung des LBV.

„Die Sorgen und Ängste der betroffenen Tierhalter nehmen wir als LBV sehr ernst. Daher die dringende Bitte an die Nutztierhalter, die Tiere sachgerecht zu schützen und die Beratungsangebote der zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anzunehmen“, so der LBV-Vorsitzende, „auch um eine Konditionierung auf leichtes Nahrungsangebot in Siedlungsnähe zu verhindern“.

Intensiveres
Wolfsmonitoring gefordert

Der LBV fordert von der Staatregierung eine sofortige Verstärkung geeigneter Beratungsangebote für Weidetierhalter und ein deutlich intensiveres Wolfsmonitoring in den betroffenen Gebieten.
(Quelle: Pressemitteilung LBV)

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