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Mann kürzt Weg zu Supermarkt über Gleise ab

Betreten verboten Schild bei Gleisen. Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

24. April 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München – Ein 80-jähriger Grieche kürzte am gestrigen frühen Dienstagabend (23.4.2024) den Weg zum nahen Supermarkt über die Gleise der S-Bahn am Haltepunkt Fasanerie in München ab. Eine Schnellbremsung der Bahn verhindert Schlimmes. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 
Am frühen Dienstagabend (23. April) ereignete sich am S-Bahn Haltepunkt Fasanerie ein Vorfall, der dank des schnellen Handelns eines Triebfahrzeugführers der RB 33 aus Freising glimpflich endete. Ein 80-jähriger Grieche hatte eine Abkürzung über die Gleise genommen, um den nahe gelegenen Supermarkt zu erreichen. Beim Überqueren der Gleise stolperte er und konnte nicht von alleine aufstehen.
Der 37-jährige Triebfahrzeugführer bemerkte die Person gegen 17:45 Uhr im Gleisbett, leitete sofort eine Schnellbremsung ein und setzte ein Warnsignal ab. Der Zug konnte mit einem Abstand von weniger als einem Meter vor dem Mann gestoppt werden, wodurch ein schwerwiegender Personenunfall verhindert wurde. Der Triebfahrzeugführer half dem Mann auf und nahm ihn im Zug bis zum S-Bahn Haltepunkt Moosach mit. Die Leitstelle der Bundespolizei wurde über den Vorfall informiert. Der 80-jährige Mann konnte aufgrund von Nervosität keine genauen Angaben zum Vorfall machen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass der Gestürzte nicht alkoholisiert war. Der Triebfahrzeugführer wurde abgelöst. Fahrgäste kamen nach bisherigen Erkenntnissen nicht zu Schaden. Der Vorfall verursachte Verspätungen im Zugverkehr. Nach Bestätigung der Identität wurde der 80-jährige Mann entlassen. Gegen ihn wird wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr ermittelt.

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