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Mit Pistole im Gepäck: Bundespolizei stoppt Reisenden am Flughafen München

Die sichergestellte Waffe. Foto: Symbolfoto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. Juni 2025

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Flughafen München – Am gestrigen Donnerstag (26.6.2025) kontrollierte die Bundespolizei einen 61-jährigen Reisenden am Flughafen München, der beim Check-In für seinen Flug nach San Diego eine Schusswaffe mitführte.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Der Mann führte eine Pistole der Marke „Unceta Y Compania S.A.“ sowie zwei leere Magazine mit sich und konnte hierfür keine erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse vorlegen. Nach eigenen Angaben hatte er die Waffe von seinem kürzlich verstorbenen Großvater geerbt und beabsichtigte, diese dauerhaft zu seinem Wohnsitz in den USA zu verbringen. Der Mann berief sich hierbei auf die Monatsfrist zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben nach §20 WaffG, was jedoch nicht zur Ausfuhr oder zum Führen der Waffe berechtigt.
Eine Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab, dass die Waffe nicht registriert war und somit auch der Besitz durch den Großvater nicht rechtmäßig gewesen ist.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe gemäß §52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG sowie wegen des Versuchs einer Ausfuhr ohne Genehmigung gemäß §8 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §8 Abs.6 AWG ein. Gegen den 61-jährigen Deutschen wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben.
Die Schusswaffe sowie die beiden Magazine wurden beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann den Flughafen wieder verlassen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto :re)

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