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Nach Biberbiss am Waldsee: Petition gegen Entnahme gestartet

Biber mit Ast im Maul schwimmend. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

24. August 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Schechen / Landkreis Rosenheim – Nach dem Biss eines Bibers an einem Schwimmer im Waldsee bei Schechen (Landkreis Rosenheim) regt sich Widerstand gegen den Antrag der Gemeinde, das Tier entnehmen zu lassen. Eine auf Change.org gestartete Petition fordert, auf die Entnahme zu verzichten und stattdessen Maßnahmen für ein konfliktfreies Miteinander von Mensch und Biber umzusetzen. 593 Menschen haben die Petition inzwischen unterschrieben (Stand: Montag, 24. August). Sie wurde 356-mal geteilt.

Der Vorfall ereignete sich am Montag (17. August) gegen 7 Uhr. Ein Schwimmer war im Waldsee von einem Biber in die Hand gebissen worden und musste anschließend im Klinikum Rosenheim behandelt werden. Nach Angaben des Landratsamtes handelt es sich um den ersten bekannten Vorfall dieser Art im Landkreis Rosenheim (wir berichteten).
Noch am selben Tag wurde der Waldsee von Vertretern der Gemeinde Schechen und einem Biberberater begutachtet. Nach Einschätzung des Biberberaters könnte das Tier seine Biberburg oder seinen Nachwuchs verteidigt haben. Seit Mittwoch (19. August) weisen Hinweisschilder am Waldsee die Badegäste darauf hin, Abstand zu den Bibern und ihrer Burg zu halten.

Was mit „Entnahme“ gemeint ist

Die Gemeinde Schechen hat beim Landratsamt Rosenheim die Entnahme des Bibers beantragt. Hinter dem Begriff „Entnahme“ verbirgt sich in diesem Zusammenhang allerdings nicht einfach eine Umsiedlung des Tieres. Im Rahmen des bayerischen Bibermanagements bezeichnet eine genehmigte Entnahme die Tötung eines Bibers.

Dafür ist eine entsprechende naturschutzrechtliche Ausnahme erforderlich. Ob eine solche Ausnahme für den Biber am Waldsee erteilt wird, ist derzeit noch offen. Die untere Naturschutzbehörde prüft den Antrag. Weil der Waldsee im FFH-Gebiet „Innauen und Leitenwälder“ liegt, wird im weiteren Verfahren auch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern beteiligt.

Petition fordert Verzicht auf Entnahme

Die Initiatoren der Petition stellen die beantragte Tötung des Bibers infrage. Die Verletzung des Schwimmers müsse ernst genommen werden. Gleichzeitig müsse der Vorfall sachlich eingeordnet werden, bevor über die Entfernung des Tieres entschieden werde.
Ein Biber sei ein Wildtier und verteidige insbesondere seine Burg und seine Jungtiere. Nach Einschätzung der Initiatoren bestehe deshalb die Möglichkeit, dass das Tier auf eine unmittelbare Annäherung an seinen Rückzugsort oder seinen Nachwuchs reagiert habe.

Auch der Biberberater, der den Waldsee nach dem Vorfall gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde begutachtete, hatte vermutet, dass der Biber seine Burg oder seinen Nachwuchs verteidigen wollte.
Aus Sicht der Petition sollte der Vorfall deshalb vor allem Anlass für bessere Aufklärung und Prävention sein. Die Verantwortung, ausreichend Abstand zu Wildtieren und ihren Rückzugsorten zu halten, liege beim Menschen.

Mehr Hinweise und Schutzbereiche gefordert

Die Petition stellt außerdem infrage, ob die Tötung eines einzelnen Bibers den Konflikt am Waldsee dauerhaft lösen würde. Der See biete geeignete Lebensbedingungen für Biber. Ein frei werdendes Revier könne deshalb grundsätzlich von einem anderen Biber besiedelt werden.
Gefordert werden deshalb unter anderem deutlichere Hinweise auf die Anwesenheit von Bibern, die Kennzeichnung beziehungsweise Absicherung sensibler Bereiche und eine verständliche Information der Badegäste über das Verhalten der Tiere.

Auch ein langfristiges Konzept für das Zusammenleben von Mensch und Biber am Waldsee wird gefordert. Je nach Situation könnten dabei räumliche oder zeitliche Schutzmaßnahmen sinnvoll sein.

Waldsee liegt in geschütztem Gebiet

In der Petition wird zudem auf die ökologische Bedeutung des Bibers und des Waldsees hingewiesen. Der Waldsee liegt im FFH-Gebiet „Innauen und Leitenwälder“ und damit in einem Gebiet des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Nach Angaben des Landratsamtes dient das FFH-Gebiet als Wanderkorridor für Tier- und Pflanzenarten zwischen Alpen und Donau. Bei der Entscheidung über den Antrag der Gemeinde müssen deshalb sowohl die Sicherheit der Badegäste als auch der Schutz des Lebensraums berücksichtigt werden.

Die Petition fordert das Landratsamt Rosenheim und die Regierung von Oberbayern auf, von der Entnahme abzusehen und stattdessen gemeinsam mit Fachleuten nach Lösungen zu suchen. „Wir haben die Möglichkeit, unsere Nutzung an die Natur anzupassen. Diese Verantwortung sollten wir wahrnehmen“, heißt es abschließend in der Petition.

Hier geht es zur Petition: 

Die Zahl der Unterstützer kann sich laufend verändern. Zum Stand Montag (24. August) hatte die Petition 593 Unterschriften und war 356-mal geteilt.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

1 Kommentar

  1. Sehr gut!!! 😀
    Jeder tierliebende Mensch sollte sich das Verhalten des Schwimmers und des Bibers noch einmal durch den Kopf gehen lassen und dann seine Entscheidung treffen ob sie/er die Petition unterschreibt. DANKE !

    Antworten

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