Schechen / Landkreis Rosenheim – Ein Biber hat am Montagmorgen (17. August) einen Schwimmer im Waldsee bei Schechen (Landkreis Rosenheim) gebissen. Der Mann musste im Klinikum Rosenheim behandelt werden. Nach Angaben des Landratsamtes handelt es sich um den ersten bekannten Vorfall dieser Art im Landkreis Rosenheim.
Hinweisschilder am Waldsee
Der Vorfall ereignete sich gegen 7 Uhr. Noch am Montagvormittag wurde der Waldsee von Vertretern der Gemeinde Schechen und einem Biberberater begutachtet. Nach Einschätzung des Biberberaters könnte das Tier seine Biberburg oder seinen Nachwuchs verteidigt haben.
Als erste Maßnahme ließ die Gemeinde Hinweisschilder aufstellen. Sie stehen seit Mittwoch (19. August) am Waldsee und weisen Schwimmer darauf hin, Abstand zu den Bibern und ihrer Burg zu halten. Dort heißt es unter anderem: „Biber können sich bei Bedrohung verteidigen und zubeißen.“
Gemeinde beantragt Entnahme
Der Gemeinde Schechen reicht diese Maßnahme allerdings nicht aus. Sie hat beim Landratsamt Rosenheim die Entnahme des Bibers beantragt. Nun prüft die untere Naturschutzbehörde den Antrag.
Dabei muss auch die besondere Lage des Waldsees berücksichtigt werden. Der See liegt im FFH-Gebiet „Innauen und Leitenwälder“ und damit in einem Gebiet, das Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000 ist. Deshalb wird im weiteren Verfahren auch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern beteiligt.
Ob der Biber tatsächlich entnommen werden darf, ist damit noch nicht entschieden.
Waldsee liegt in geschütztem Gebiet
Der Waldsee ist ein beliebter Badesee und wird nach Angaben des Landratsamtes besonders von Früh- und Spätschwimmern genutzt. Gleichzeitig ist der Natursee Teil eines ökologisch bedeutsamen Lebensraums.
Das FFH-Gebiet „Innauen und Leitenwälder“ dient als Wanderkorridor für Tier- und Pflanzenarten zwischen Alpen und Donau. Die Behörden müssen deshalb bei der Entscheidung über den Antrag der Gemeinde sowohl die Sicherheit der Badegäste als auch den Schutz des Lebensraums und des Bibers berücksichtigen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)


Ich hoffe, daß „Entnahme “ Umsiedlung bedeutet !!! und nichts anderes !!!
Nein, leider bedeutet Entnahme immer Tod.
Ich kann es fast nicht glauben! Sind denn ALLE VERORDNUNGEN, welche die Natur betreffen eine Farce?
Der Biber hat vielleicht nur Haus, Hof und seine Familie beschützt! Das machen doch die meisten Menschen auch!
Haben denn Tiere und die gesamte Natur überhaupt keine Lobby?
In der früheren Zeit wurden von den Mönchen Biber als Fisch deklariert, die durften dann in der Fastenzeit gegessen werden. Sind ja kein Fleisch, womit die „Gebote “ umgangen wurden! 😞
Ich bin mir sicher, daß es in der Frühzeit besser war und Tiere nur „entnommen “ wurden um sich und die Angehörigen zu ernähren! Ich hoffe, daß sich alle Biber von Menschen fernhalten!