Rosenheim – Ab jetzt (Juni) können landwirtschaftliche Betriebe von dem Förderprogramm „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ (NABO) der Landwirtschaftlichen Rentenbank profitieren. Antragsberechtigt sind neben landwirtschaftlichen Betrieben auch landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen sowie gewerbliche Maschinenringe.
Wer eine Förderung beantragen möchte, muss zunächst am Interessensbekundungsverfahren teilnehmen. Dieses läuft noch bis 22. Juni über das Onlineportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Gefördert werden Maschinen und Geräte, die zur Schonung des Bodens und zum Erhalt seiner natürlichen Funktionen beitragen. Welche Technik förderfähig ist, kann über die Positivliste der Rentenbank geprüft werden. Dazu zählen beispielsweise Messerbalkenmäh-werke oder Motormäher. Die beantragten Maschinen müssen die in der Liste festgelegten technischen Anforderungen erfüllen.
Die Förderung erfolgt auf Basis der Nettokosten der Investition. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 7.500 Euro. Für Anträge der Kategorie A.1 ist zudem der Nachweis von mindestens fünf Hektar bewirtschafteter nasser Moorfläche erforderlich.
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm, den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu finden unter: www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/aktuelles/
Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Landwirtschaftliche Rentenbank unter bundesprogramme@rentenbank.de.
Für regionale Auskünfte steht außerdem zur Verfügung:
Amelie Wahl, Moorbodenberaterin am AELF Rosenheim, Telefon: +49 8031 3004-1233, E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de
(Quelle: Pressemitteilung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim / Beitragsbild: Beispielhafte Darstellung eines Einachsmähers für bodenschonende Moorbodenbewirtschaftung. Copyright AELF Rosenheim)


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