Rosenheim – Knapp 60 Prozent der Zehnjährigen in Deutschland können nicht sicher schwimmen. Mit dem neuen Förderprogramm „Deutschland lernt Schwimmen“ sollen zusätzliche Schwimmangebote für Kinder entstehen. Davon können auch Sportvereine und freie Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Rosenheim profitieren. Darauf weist die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig hin.
Das Programm wurde vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Deutschen Schwimmverband und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft gestartet. Der Deutsche Bundestag habe die dafür erforderlichen Haushaltsmittel bereits bereitgestellt, teilt Ludwig mit. Sie ist Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern. „Sicher schwimmen zu können, ist überlebenswichtig. Das schützt nicht nur unsere Kinder, sondern stärkt auch ihr Selbstvertrauen und ihre Gesundheit. Der Deutsche Bundestag hat für das Programm bereits die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt“, so Daniela Ludwig.
Förderung für zusätzliche Schwimmangebote
Das Förderprogramm setzt auf drei Bereiche: Kooperationen, Koordination und Qualifizierung. Mit dem ersten Förderaufruf werden lokale Kooperationen unterstützt, die zusätzliche Schwimmangebote für Kinder aufbauen.
Dazu zählen beispielsweise Kurse für das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze, Angebote zur Wassergewöhnung für Kinder im Kita-Alter sowie Schwimmangebote für Kinder ohne ausreichende Wassererfahrung oder mit besonderem Unterstützungsbedarf. Daniela Ludwig begrüßt nach eigenen Angaben, dass das Programm auch lokale Träger einbezieht: „Mich freut es, dass das Programm viele lokale Kooperationen vor Ort betrifft. Damit erhalten auch Vereine oder freie Träger von Schulen oder Kitas Zugang zur Förderung.“
Anträge bis Ende Januar 2027 möglich
Antragsberechtigt sind unter anderem Schwimmvereine, örtliche Gliederungen der DLRG und der Wasserwacht sowie andere Sportvereine und Sportverbände. Auch freie Träger von Schulen, Ganztagsangeboten und Kindertageseinrichtungen können Förderanträge stellen. Hinzu kommen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, gemeinnützige Fördervereine von Schulen, Kitas und Bädern sowie rechtlich selbstständige Bäderbetriebe. Anträge für den Förderbereich „Kooperationen“ können bis zum 31. Januar 2027 eingereicht werden.
Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung gibt es auf der Webseite des Deutschen Schwimmverbands unter www.dsv.de/de/schwimmen-lernen/deutschland-lernt-schwimmen.
(Quelle: Pressemitteilung Daniela Ludwig / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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