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Polizei kontrolliert am Wochenende Durchfahrtsverbote bei Stau

Polizeikelle wird aus Polizeiauto gehalten

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. August 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Landkreis Rosenheim – Wer bei Stau auf der A8 oder A93 auf Nebenstrecken ausweichen möchte, muss am Wochenende im Landkreis Rosenheim mit Kontrollen rechnen. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd kündigt für den heutigen Samstag, 8. August, eine groß angelegte Schwerpunktaktion an. Kontrolliert wird insbesondere im Bereich der A8 und A93 im Landkreis Rosenheim.

Seit August 2025 gelten im Landkreis Rosenheim bei Staus auf der A8 und A93 Durchfahrtsverbote auf bestimmten Ausweichstrecken. Sie sollen verhindern, dass sich der Verkehr bei Autobahnstau auf das nachgelagerte Straßennetz verlagert und dort ebenfalls für Behinderungen sorgt.

Polizei will Autofahrer zurück auf die Autobahn schicken

Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Regelungen grundsätzlich lageangepasst. Dabei setzt sie nach eigenen Angaben zunächst auf einen präventiven Ansatz.

„Dabei verfolgen wir grundsätzlich einen präventiven Ansatz. Das heißt, wir schicken Fahrzeuge noch vor Passieren der Durchfahrtsverbote auf die Autobahn zurück. Damit wird das nachfolgende Straßennetz entlastet“, sagt Polizeivizepräsident Michael Siefener.

In den vergangenen Monaten seien bereits mehrere tausend Verkehrsteilnehmer zurück auf die Autobahn geleitet worden. Wer mit seinem Fahrzeug bereits im Bereich eines geltenden Durchfahrtsverbots festgestellt wird, muss laut Polizei mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 55 Euro rechnen.

Zusätzliche Einsatzkräfte im Einsatz

Grund für die verstärkten Kontrollen ist das aktuell hohe Verkehrsaufkommen während der Ferienreisezeit. Am heutigen zweiten Feriensamstag werden deshalb zusätzliche Polizeikräfte eingesetzt. Die Dienststellen im südlichen Oberbayern werden dabei von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt.
Durchfahrtsverbote bei Staulagen gelten im Landkreis Rosenheim seit August 2025 an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in Bayern, wenn es auf der A8 oder A93 zu Stau kommt.
Inzwischen haben auch die Landkreise Berchtesgadener Land und Miesbach entsprechende Regelungen eingeführt.

Die Polizei appelliert an Autofahrer, die Durchfahrtsverbote zu beachten und bei Stau die Autobahn nicht ohne berechtigtes Interesse zu verlassen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto: Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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