Rosenheim – In der Küpferlingstraße in Rosenheim sind zwischen dem Salzburger Weg und der Dr.-Hefner-Straße beidseitig Fahrradschutzstreifen markiert worden. Im engeren Straßenabschnitt zwischen der Prinzregentenstraße und der Dr.-Hefner-Straße wurden stattdessen Piktogrammketten aufgebracht.
Nach Angaben der Stadt handelt es sich bei der Küpferlingstraße um eine wichtige Verbindung in die Innenstadt sowie zu mehreren Schulen, die insbesondere von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Wegen parkender Fahrzeuge sei es dort immer wieder zu unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Der Verkehrsausschuss hatte daher bereits 2022 beschlossen, die Verkehrssituation mit Fahrradschutzstreifen zu verbessern.
Für die Umsetzung der Maßnahme entfielen einige öffentliche Parkplätze.
Nach Angaben der Stadt wurden Eigentümern sowie Eigentümergemeinschaften in der Küpferlingstraße bereits Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Schaffung von Stellplätzen auf privaten Wohngrundstücken angeboten.
Verkehrsregeln für Fahrradschutzstreifen
Die Stadt weist zudem auf die geltenden Regeln für Fahrradschutzstreifen hin: Kraftfahrzeuge dürfen diese nur bei Bedarf, etwa bei Gegenverkehr, überfahren. Radfahrende dürfen dabei weder behindert noch gefährdet werden und haben Vorrang. Beim Überholen von Fahrrädern ist außerdem ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Auf Fahrradschutzstreifen gilt zudem ein Halteverbot.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Copyright Stadt Rosenheim)


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